BFH erleichtert gewinnneutrale Realteilung
Die gewinnneutrale Realteilung einer Personengesellschaft kann auch beim Ausscheiden eines Gesellschafters vorliegen, wenn sie von den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt wird. Das hat der BFH mit Urteil vom 17.09.2015 III R 49/13 unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden und damit die bisherige, restriktive Entscheidungspraxis gelockert.
Wird eine Gesellschaft aufgelöst, führt diese Betriebsaufgabe für die Gesellschafter grundsätzlich zu einer Gewinnrealisation. Dies kann durch eine sog. Realteilung verhindert werden, wenn die bisherigen Gesellschafter das Betriebsvermögen der Gesellschaft unter sich aufteilen und es bei ihnen Betriebsvermögen bleibt. Die Realteilung setzte aber bislang die Beendigung der Gesellschaft voraus.
...17.02.2016 WeiterlesenGutschrift auf Kapitalkonto II einer Personengesellschaft bedeutet keine Gewährung von Gesellschaftsrechten
Bringt der Gesellschafter einer Personengesellschaft ein Wirtschaftsgut gegen Gutschrift eines Betrags ausschließlich auf dem sog. Kapitalkonto II in die Gesellschaft ein, ist dieser Vorgang nach einem Urteil des BFH vom 29. 07. 2015 IV R 15/14 als Einlage und nicht als entgeltliches Geschäft zu behandeln. Damit hat der BFH eine schon lange streitige Frage geklärt und dabei ausdrücklich der Rechtsauffassung des Bundesministeriums der Finanzen widersprochen.
Im Urteilsfall hatte ein Landwirt den Abbau eines Bodenschatzes auf einem eigenen Grundstück durch eine eigens dafür gegründete Personengesellschaft vorgenommen. Er übertrug das Grundstück aus seinem landwirtschaftlichen Betrieb auf die Gesellschaft, eine GmbH & Co. KG, und erhielt dafür eine Gutschrift auf dem Kapitalkonto II. Welchen Anteil der Gesellschafter am Vermögen der Gesellschaft hatte und welche Gewinnbezugs- und Stimmrechte ihm zustanden, ergab sich allein aus dem Kapitalkonto I. Daraus folgerte der BFH, dass der Gesellschafter keine Gegenleistung für die Einbringung des Grundstücks erhalten habe, auch nicht in Gestalt von Gesellschaftsrechten. Die Gesellschaft war - gestützt auf veröffentlichte Verwaltungsanweisungen - der Meinung, auch das Kapitalkonto II weise Gesellschaftsrechte aus, sodass sie das Grundstück und den Bodenschatz entgeltlich erworben habe und auf die Anschaffungskosten des Bodenschatzes bei dessen Abbau Abschreibungen vornehmen könne. Das Finanzamt (FA) teilte zwar die Auffassung, dass ein entgeltlicher Erwerb stattgefunden habe, lehnte aber die Abschreibung aus anderen Gründen ab. Im Ergebnis bestätigte der BFH das FA, stützte die Versagung der Abschreibung aber auf das Fehlen von Anschaffungskosten. Einbringungen in Personengesellschaften gegen Buchung auf einem Gesellschafterkonto sind danach nur dann entgeltliche Vorgänge, wenn ein Kapitalkonto angesprochen wird, das Maßstab für die Anteile des Gesellschafters am Vermögen, am Gewinn oder an den Stimmrechten ist (in der Regel Kapitalkonto I) oder das Forderungen oder Verbindlichkeiten zwischen Gesellschafter und Gesellschaft ausweist.
...15.02.2016 WeiterlesenRisikolebensversicherungsbeiträge keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Mit Urteil vom 13.10.2015 IX R 35/14 hat der BFH entschieden, dass Beiträge für Risikolebensversicherungen, welche der Absicherung von Darlehen dienen, die zur Finanzierung der Anschaffungskosten eines der Einkünfteerzielung dienenden Immobilienobjekts aufgenommen werden, auch dann nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen sind, wenn der Versicherungsvertragsabschluss durch das finanzierende Kreditinstitut vorgegeben war.
Auch eine Aufteilung von Beiträgen für Risikolebensversicherungen nach den im Beschluss des Großen Senats des BFH vom 21.09.2009 GrS 1/06 (BStBl II 2010 S. 672) niedergelegten Maßstäben kommt nicht in Betracht, wenn sich die durch die Einkünfteerzielung veranlassten Beitragsanteile nicht feststellen lassen und dem Darlehenssicherungszweck gegenüber der Absicherung des Todesfallrisikos eine untergeordnete Bedeutung zukommt.
...10.02.2016 WeiterlesenGesetzentwurf zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens: Neue Aufbewahrungspflichten
Der Bundesrat hat angeregt, den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens zu erweitern und eine neue zweijährige Aufbewahrungspflicht insbesondere für Spendenquittungen und Belege für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen einzuführen.
Nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler steht dies dem Ziel, das Besteuerungsverfahrens zu vereinfachen, entgegen.
Siehe auch hier
...04.02.2016 WeiterlesenGesetzentwurf zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung von Maßnahmen im Mietwohnungsneubau vorgelegt, um insbesondere private Investoren zum Bau preiswerten Wohnraumes in besonders angespannten Gebieten (Fördergebiet) anzuregen.
Danach können für begünstigte Investitionen (Anschaffung bzw. Herstellung neuer Gebäude und Eigentumswohnungen im Fördergebiet) in den ersten beiden Jahren bis zu jeweils 10 % und im darauffolgenden dritten Jahr bis zu 9 % der förderfähigen Bemessungsgrundlage (maximal 2.000 Euro je m² Wohnfläche) neben der “normalen” Abschreibung als Sonderabschreibung berücksichtigt werden.
...02.02.2016 WeiterlesenHäusliches Arbeitszimmer: Kein Abzug bei gemischt genutzten Räumen
Ein häusliches Arbeitszimmer setzt neben einem büromäßig eingerichteten Raum voraus, dass es ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche oder berufliche Zwecke genutzt wird. Fehlt es hieran, sind die Aufwendungen hierfür insgesamt nicht abziehbar. Damit scheidet eine Aufteilung und anteilige Berücksichtigung im Umfang der betrieblichen oder beruflichen Verwendung aus. Dies hat der Große Senat des BFH entschieden (Beschluss vom 27.07.2015 GrS 1/14).
Die Grundsatzentscheidung betrifft die durch das Jahressteuergesetz 1996 eingeführte Abzugsbeschränkung für häusliche Arbeitszimmer. In seiner heute geltenden Fassung sind Aufwendungen hierfür nur unter der Voraussetzung abziehbar, dass für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die Höhe der abziehbaren Aufwendungen ist dabei grundsätzlich auf 1.250 Euro begrenzt; ein weiter gehender Abzug ist nur möglich, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Betätigung bildet (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 1 EStG).
...27.01.2016 WeiterlesenUnfallkosten steuerlich geltend machen
Aufgrund von Schnee, Eis und Eisregen erleiden viele Arbeitnehmer in diesen Tagen mit ihrem PKW selbstverschuldete Verkehrsunfälle. Die Kosten eines Unfalls können beim Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, während einer Auswärtstätigkeit oder einer anderen betrieblichen Fahrt entstanden sind.
Voraussetzung für die Anerkennung der Unfallkosten als abzugsfähige Werbungskosten ist, dass der Unfall als Folge einer beruflich veranlassten Fahrt verursacht wurde. Daran fehlt es, wenn sich der Unfall auf einer privat veranlassten Umwegstrecke ereignete. Es muss sich entfernungsmäßig nicht um die kürzeste Strecke handeln, aber die gefahrene Strecke muss - wenn es nicht die kürzeste ist - im Vergleich dazu verkehrsgünstiger sein. Eine gut ausgebaute Umgehungsstraße kann auch anerkannt werden ohne verkehrsgünstiger zu sein, wenn sie zuverlässiger erscheint, weil keine Ampeln, Bauarbeiten oder Staubildungen vorhanden sind. Umwege sind dann nicht schädlich, wenn Arbeitskollegen mitgenommen werden oder eine Tankstelle aufgesucht wird. Alkohol darf nicht im Spiel gewesen sein. Wichtig ist die Beweisvorsorge, die am besten durch ein polizeiliches Aufnahmeprotokoll oder alternativ durch schriftliche Zeugenaussagen erreicht werden kann.
...25.01.2016 WeiterlesenAbzugsbeschränkung von "sonstigen" Vorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß
Der BFH hat mit Urteil vom 09.09.2015 X R 5/13 entschieden, dass der beschränkte Abzug von “sonstigen” Vorsorgeaufwendungen gem. § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG (z. B. Beiträge zu Arbeitslosen-, Berufsunfähigkeits-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen sowie zu “alten” Kapitallebensversicherungen) nicht verfassungswidrig ist.
Nach Auffassung des Gerichts besteht eine Verpflichtung, Beiträge zu Versicherungen steuerlich freizustellen, nur für solche, die den Schutz des Lebensstandards des Steuerpflichtigen in Höhe des Existenzminimums gewährleisten; andere Kriterien wie z. B. die faktische oder rechtliche Zwangsläufigkeit von Beiträgen oder die Notwendigkeit einzelner Aufwendungen im Rahmen der Daseinsvorsorge seien unerheblich.
...20.01.2016 WeiterlesenBesuchsfahrten des Ehegatten keine Werbungskosten
Der BFH hat mit Urteil vom 22.10.2015 VI R 22/14 entschieden, dass Besuchsfahrten eines Ehepartners zur auswärtigen Tätigkeitsstätte des anderen Ehepartners auch bei einer längerfristigen Auswärtstätigkeit des anderen Ehepartners grundsätzlich nicht als Werbungkosten abziehbar sind.
Die betreffenden Reisen waren nicht als Familienheimfahrten zu behandeln, da keine doppelte Haushaltsführung vorlag; der Arbeitnehmer unterhielt (in den Niederlanden) keine dauerhaft angelegte Arbeitsstätte, vielmehr war er dort “auswärtig” (im Urteilsfall für knapp 2 Monate) tätig.
...18.01.2016 WeiterlesenSchneeschieben von der Steuer absetzen
Während sich viele Kinder über den ersten Schnee freuen, macht der Schnee den Erwachsenen oft mächtig Arbeit. Denn viele Mieter und Hauseigentümer trifft die Räumpflicht auf Wegen und Straßen. Manchen Steuerzahlern sind das frühe Aufstehen und der Griff zur Schneeschaufel jedoch zu mühsam: Beauftragen sie einen Dritten mit den Arbeiten, lassen sich diese Kosten steuerlich absetzen.
Im Einzelnen: Eigentümer, aber auch Mieter, die für die Schneebeseitigung auf privaten oder öffentlichen Wegen zahlen, können die Kosten in der Einkommensteuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistungen ansetzen. Insgesamt können für solche Dienstleistungen 20 % der Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden – maximal 4.000 Euro pro Jahr. Zahlt der Bürger beispielsweise 600 Euro für das Kehren des Gehwegs vor dem Haus, lassen sich mit dem Steuerbonus bis zu 120 Euro Steuern sparen. Voraussetzung für den Steuerabzug ist, dass der Räumdienst eine Rechnung ausstellt und der Rechnungsbetrag auf das Konto des Dienstleisters überwiesen wird. Doch Achtung: Nur die Arbeits- und Anfahrtskosten des Räumdienstes können steuerlich geltend gemacht werden. Materialkosten, wie z. B. Streusalz, können nicht bei der Steuer abgezogen werden.
...13.01.2016 WeiterlesenSolidaritätszuschlag: Aussetzung der Vollziehung möglich
Nach Auffassung des FG Niedersachsen (Urteil vom 22.09.2015 7 V 89/14) bestehen ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlaggesetzes. Das Gericht hat infolgedessen die Vollziehung eines entsprechenden Bescheides aufgehoben und dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt (Az. des BVerfG: 2 BvL 6/14).
...06.01.2016 WeiterlesenNeue Düsseldorfer Tabelle ab dem 01.01.2016
Hier finden Sie die neue ab 01.01.2016 gültige Düsseldorfer Tabelle (Kindesunterhalt).
...04.01.2016 Weiterlesen