Neues Online-Verfahren für Klagen vor dem Amtsgericht soll erprobt werden: Kabinett beschließt Gesetzentwurf

Wer vor dem Amtsgericht eine Geldforderung einklagen will, dem wird daf�r k�nftig ein einfaches, nutzerfreundliches und durchg�ngig digital gef�hrtes Gerichtsverfahren offenstehen. Das sieht ein heute vom Bundeskabinett beschlossener Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und f�r Verbraucherschutz vorgelegt hat. Die Erprobung des neuen Online-Verfahrens soll nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens an ausgew�hlten Amtsgerichten beginnen.

Der Gesetzesentwurf sieht insbesondere folgende Regelungen vor:

  • Anwendungsbereich:

    Das neue Verfahren soll nur f�r zivilrechtliche Prozesse vor den Amtsgerichten gelten, die auf Zahlung einer Geldsumme gerichtet sind.

  • Er�ffnung des Online-Verfahrens durch eine Klageeinreichung mittels digitaler Eingabesysteme:

    Die Rechtsuchenden werden bei der Erstellung einer Klage durch Informationsangebote und Abfragedialoge unterst�tzt. B�rgerinnen und B�rgern wird f�r die Einreichung der Klage der kostenlose Dienst “Mein Justizpostfach” zur Verf�gung stehen. Die Anwaltschaft soll �ber die bestehende Infrastruktur des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) in die Erprobung einbezogen werden.

  • �ffnungsklauseln im Verfahrensrecht der ZPO zur verst�rkten Nutzung digitaler Kommunikationstechnik:

    Die allgemeinen Verfahrensregeln der ZPO sollen durch Erprobungsregelungen erg�nzt werden, insbesondere durch erweiterte M�glichkeiten eines Verfahrens ohne m�ndliche Verhandlung, eine Ausweitung von Videoverhandlungen und durch Erleichterungen im Beweisverfahren. Anstelle der Verk�ndung des Urteils ist auch dessen rechtswirksame digitale Zustellung m�glich.

  • Digitale Strukturierung:

    Der Prozessstoff soll unter Nutzung von elektronischen Dokumenten, Datens�tzen und Eingabesystemen digital strukturiert werden k�nnen. Insbesondere f�r sogenannte Massenverfahren (z.B. im Bereich der Fluggastrechte) sollen technische Standards und Dateiformate f�r die Daten�bermittlung und eine ressourcenschonende Bearbeitung festgelegt werden. Hieraus ergeben sich Entlastungs-Potentiale f�r die Fallbearbeitung bei den Gerichten.

  • Bundeseinheitliche Erprobung einer Kommunikationsplattform:

    Die rechtlichen Grundlagen f�r eine neue Form der verfahrensbezogenen Kommunikation zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten sollen geschaffen werden. Antr�ge und Erkl�rungen k�nnen unmittelbar �ber eine Kommunikationsplattform abgegeben werden. Auch die Bereitstellung und gemeinsame Bearbeitung von Dokumenten durch die Parteien und das Gericht sowie die Zustellung von Dokumenten �ber die Plattform sollen erm�glicht werden. In einem ersten Schritt ist die Erprobung auf die Kommunikation zwischen Gericht und Anwaltschaft beschr�nkt.

  • Kosten:

    Die Gerichtsgeb�hrenf�r das Online-Verfahren sollen im Vergleich zum herk�mmlichen Zivilverfahren abgesenkt werden, um einen wirtschaftlich attraktiven Zugang zum Recht f�r niedrigschwellige Forderungen zu schaffen.

Das Gesetzgebungsvorhaben wird durch ein Digitalisierungsprojekt des Bundesministeriums der Justiz begleitet: Dabei �bernimmt der Bund in Projektpartnerschaft mit interessierten L�ndern und Gerichten eine koordinierende Rolle bei der Entwicklung und Erprobung. Derzeit sind neun L�nder und dreizehn Pilotgerichte an der Produktentwicklung beteiligt. Die Erprobung des Online-Verfahrens ist auf einen Zeitraum von zehn Jahren angelegt. Um das Online-Verfahren weiterzuentwickeln, ist nach vier sowie acht Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Evaluierung vorgesehen. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.zugang-zum-recht-projekte.de/onlineverfahren

Der Gesetzentwurf ist hier abrufbar.

(Pressemitteilung Bundesministerium der Justiz und f�r Verbraucherschutz)