Die Bundesregierung plant, die Entgeltgrenze für geringfügige Beschäftigungen von 400  auf 450  anzuheben. Daneben soll eine  generelle  Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für Minijobber eingeführt werden, von der die Betroffenen sich auf Antrag befreien lassen können.
Der Gesetzentwurf wird am 27.09.2012 im Bundestag beraten.