Minijob im Privathaushalt: Schwarzarbeit ist strafbar

Ein Minijob im Privathaushalt hat viele Vorteile sowohl für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber als auch für die Beschäftigten. Viele Privathaushalte beschäftigen eine Haushaltshilfe, aber melden den Minijob nicht an. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern Schwarzarbeit! Dieser Beitrag zeigt, warum die Anmeldung der Haushaltshilfe wichtig ist, welche Strafen drohen und welche Vorteile ein angemeldeter Minijob im Privathaushalt bietet.

Was bedeutet Schwarzarbeit eigentlich?

Schwarzarbeit bedeutet, dass eine Arbeit ausgeführt wird, ohne dass diese offiziell angemeldet wird. Im Privathaushalt betrifft das oft Haushaltshilfen, die ohne Anmeldung als Minijobberinnen oder Minijobber arbeiten.

Beschäftigen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Privathaushalt eine Person, ohne diese bei der Minijob-Zentrale anzumelden, ist das illegal. Während die unterlassene Anmeldung einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers eine Ordnungswidrigkeit darstellt, ist die Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen sogar eine Straftat. Allein das Bußgeld für die Ordnungswidrigkeit kann richtig teuer werden.

Was droht bei Schwarzarbeit?

Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt. Viele unterschätzen die Risiken:

  • Bußgelder: Schwarzarbeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.
  • Kein Versicherungsschutz: Bei einem Arbeitsunfall im Haushalt kann die gesetzliche Unfallversicherung dem Privathaushalt die Kosten für die Behandlung in Rechnung stellen, wenn der Minijob nicht angemeldet wurde.
  • Nachzahlungen: Die Sozialversicherung kann Beiträge rückwirkend nachfordern.

Beispiel: Unfall im Privathaushalt

Eine private Arbeitgeberin hat ihre Haushaltshilfe nicht angemeldet. Die Hilfe rutscht auf der Treppe aus und bricht sich das Bein. Die Unfallversicherung zahlt zwar erst einmal die Behandlung, kann aber die Kosten dafür später von der Arbeitgeberin zurückfordern. Dazu kommen Bußgelder und eventuell Nachzahlungen.

Warum melden viele Haushalte ihre Haushaltshilfe nicht an?

Manche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber denken, die Anmeldung einer Haushaltshilfe sei kompliziert oder teuer. Andere wissen vielleicht gar nicht, dass sie melden müssen. Das sind aber keine Entschuldigungen. Schwarzarbeit bleibt Schwarzarbeit und die Anmeldung ist in wenigen Schritten erledigt.

Die Vorteile der Anmeldung einer Haushaltshilfe

Ein angemeldeter Minijob bringt viele Vorteile. Wer den Minijob im Haushalt anmeldet, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch die Beschäftigte oder den Beschäftigten.

Die Vorteile auf einen Blick:

  • Versicherungsschutz: Der Minijob ist über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert ohne Mehrkosten.
  • Rechtssicherheit: Keine Angst vor Kontrollen oder Nachzahlungen.
  • Gutes Gefühl: Mit der Anmeldung vermeiden Privathaushalte ein schlechtes Gewissen.
  • Steuerersparnis: 20 Prozent der Kosten können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von ihrer Steuerschuld abziehen, bis zu 510 Euro im Jahr.

Ein Beispiel zur Steuerersparnis:

  • Monatsverdienst der Haushaltshilfe: 160 Euro
  • Monatlichen Abgaben an die Minijob-Zentrale (14,92 Prozent): 23,87 Euro
  • Kosten insgesamt: 160 Euro + 23,87 Euro = 183,87 Euro
  • Gesparte Einkommensteuer pro Monat: 20 Prozent von 183,87 Euro = 36,77 Euro
  • Steuerersparnis pro Jahr = 441,24 Euro

Welche Vorteile eine Anmeldung für die Haushaltshilfe bietet, erklären wir hier.

So einfach ist die Anmeldung

Viele Haushalte wissen gar nicht, wie schnell und unkompliziert eine Anmeldung bei der Minijob-Zentrale ist. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihre Haushaltshilfe ganz einfach online anmelden.

Hier geht es direkt zur Anmeldung.

Minijob-Manager

Über unseren Minijob-Manager können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Haushaltshilfe auch online anmelden und verwalten. Mehr Infos zum Minijob-Manager finden Sie in unserem Magazin-Artikel “Minijob-Manager: Alles rund um Haushaltshilfen online erledigen”.

(Beitrag im Online-Magazin der minijob-zentrale).