Die Mindestlohnkommission hat in ihrer Sitzung vom 27. Juni 2025 einstimmig beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn in zwei Stufen von aktuell 12,82 Euro brutto je Stunde auf 13,90 Euro zum 01.01.2026 und auf 14,60 Euro zum 01.01.2027 zu erh�hen.
Die Mindestlohnkommission hat im Rahmen einer Gesamtabw�gung (� 9 Abs. 2 MiLoG) gepr�ft, welche H�he des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu erm�glichen sowie Besch�ftigung nicht zu gef�hrden. Dabei hat sie sich an den im Mindestlohngesetz und der Gesch�ftsordnung der Mindestlohnkommission genannten Kriterien orientiert.
Die Beschlussfassung f�llt in eine Zeit anhaltender wirtschaftlicher Stagnation. Die deutsche Wirtschaft sieht sich in weiten Teilen mit konjunkturellen und strukturellen Herausforderungen sowie externen Schocks konfrontiert. Die Entwicklung der Verbraucherpreise hat sich nach einem starken Anstieg in den Jahren 2021 bis 2023 normalisiert. F�r das Jahr 2026 lassen die angek�ndigten Ma�nahmen der Bundesregierung eine Aufhellung der wirtschaftlichen Lage erhoffen.
Die Erh�hungsschritte sind Ergebnis einer Gesamtabw�gung, die die Mindestschutzfunktion des gesetzlichen Mindestlohns festigt sowie die erwarteten Entwicklungen am Arbeitsmarkt und hinsichtlich der Konjunktur ber�cksichtigt.
Die vorliegenden Erkenntnisse zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf die im Mindestlohngesetz genannten Evaluationskriterien hat die Kommission im Rahmen ihres F�nften Berichts an die Bundesregierung umfassend dokumentiert, der gemeinsam mit diesem Beschluss ver�ffentlicht wird. Die Mindestlohnkommission hat die M�glichkeit zur Durchf�hrung einer Anh�rung nach � 10 Abs. 3 MiLoG genutzt. Die Stellungnahmen sind in einem Erg�nzungsband zum F�nften Bericht der Mindestlohnkommission enthalten.
Einzelne Gesichtspunkte wurden in der Kommission unterschiedlich diskutiert und bewertet. Vor dem Hintergrund der vorliegenden Prognosen zur wirtschaftlichen Entwicklung sowie der Erkenntnisse zur Besch�ftigungs- und Wettbewerbssituation h�lt die Mindestlohnkommission den Vorschlag der Vorsitzenden f�r vertretbar, den Mindestlohn in diesen Schritten zu erh�hen, um den Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wirksam zu verbessern.
(Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27.06.2025, ver�ffentlicht auf der Homepage der Kommission)
Anmerkung der Redaktion:
Formell bedarf der Beschluss zu seiner Wirksamkeit nun noch der Umsetzung vom Bundesministerium f�r Arbeit und Soziales durch entsprechende Rechtsverordnung.