Mehrere Minijobs als Haushaltshilfe: So funktioniert es

Minijobs im Privathaushalt sind flexibel und praktisch - sowohl f�r Minijobberinnen und Minijobber als auch f�r private Arbeitgeber. Doch k�nnen Haushaltshilfen auch in mehreren Privathaushalten gleichzeitig einen Minijob aus�ben? Wie viel d�rfen Haushaltshilfen verdienen? Und kann der Haushaltsjob auch mit einem Minijob im Gewerbe kombiniert werden? Die Antworten erhalten Sie in diesem Artikel.

Was ist ein Minijob im Privathaushalt?

Ein Minijob im Privathaushalt ist eine Besch�ftigung bei privaten Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. Auch bei einem Haushaltsjob muss die Minijob-Verdienstgrenze eingehalten werden.

Das sind die Voraussetzungen f�r einen Minijob im Privathaushalt:

  • Klassische T�tigkeiten im Haushalt: Die Haushaltshilfe �bernimmt Aufgaben, die in der Regel von den Mitgliedern des Haushalts erledigt werden. Dazu z�hlen zum Beispiel Putzen, Einkaufen, Kinderbetreuung oder Gartenpflege.
  • Besch�ftigungsverh�ltnis: Es handelt sich um ein Arbeitsverh�ltnis und keine selbstst�ndige T�tigkeit.
  • Verdienstgrenze: Der durchschnittliche monatliche Verdienst darf die Grenze von 556 Euro nicht �berschreiten.

Alle Informationen zu Minijobs im Privathaushalt finden Sie auf unserer Internetseite. Mit dem Minijob-Checker kann schnell und einfach �berpr�ft werden, ob die T�tigkeit ein Minijob im Privathaushalt ist.

D�rfen mehrere Minijobs im Privathaushalt kombiniert werden?

Ja, grunds�tzlich k�nnen mehrere Minijobs im Privathaushalt gleichzeitig ausge�bt werden. Es gibt jedoch einige wichtige Punkte, die Haushaltshilfen und ihre Arbeitgeber beachten m�ssen:

1. Keine sozialversicherungspflichtige Hauptbesch�ftigung

Nur wer keine sozialversicherungspflichtige Hauptbesch�ftigung aus�bt, kann mehrere Minijobs mit Verdienstgrenze miteinander kombinieren.

Denn: Liegt eine sozialversicherungspflichtige Hauptbesch�ftigung vor, darf nur genau ein Minijob nebenbei ausge�bt werden. Weitere Minijobs werden ansonsten mit der Hauptbesch�ftigung zusammengerechnet und sind sozialversicherungspflichtig - mit Ausnahme in der Arbeitslosenversicherung.

2. Verdienstgrenze

Ohne Hauptbesch�ftigung d�rfen Haushaltshilfen mehrere Minijobs im Privathaushalt gleichzeitig aus�ben. Dann darf der Gesamtverdienst aus allen Haushaltsjobs durchschnittlich 556 Euro pro Monat nicht �berschreiten.

3. Unterschiedliche Arbeitgeber

Die Minijobs m�ssen in verschiedenen Haushalten durchgef�hrt werden - also bei unterschiedlichen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern.

Beispiel:

Eine Haushaltshilfe hat keine sozialversicherungspflichtige Hauptbesch�ftigung. Sie verdient 200 Euro im Monat bei Familie A, 180 Euro im Monat bei Familie B und 150 Euro im Monat bei Familie C. Verdienst aus allen Besch�ftigungen: 530 Euro

Da die Verdienstgrenze von 556 Euro nicht �berschritten wird und es sich um drei unterschiedliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber handelt, bleiben alle T�tigkeiten Minijobs.

M�ssen die Haushaltsjobs angemeldet werden?

Ja, jeder Minijob muss bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. F�r Privathaushalte geht das einfach und schnell �ber das Haushaltsscheck-Verfahren.

Alle Informationen zum Start im Privathaushalt gibt es in unserem Magazin-Artikel “Minijob als Haushaltshilfe: Wichtige Infos f�r den Start”.

Minijob im Privathaushalt neben einem gewerblichen Minijob - Geht das?

Es ist auch m�glich, einen Minijob im Privathaushalt mit einem gewerblichen Minijob zu kombinieren. Wichtig ist auch hierbei, dass der durchschnittliche Gesamtverdienst die Verdienstgrenze von 556 Euro im Monat nicht �berschreitet.

Sonderfall: Privathaushalt und Gewerbe beim selben Arbeitgeber

Ein Beispiel verdeutlicht den Sonderfall:

Eine Reinigungskraft arbeitet in einer Arztpraxis als Minijobberin. Gleichzeitig reinigt sie das Privathaus der �rztin.

In diesem Fall gelten beide T�tigkeiten als ein einheitliches Besch�ftigungsverh�ltnis im Gewerbe. Eine Anmeldung �ber das Haushaltsscheck-Verfahren ist nicht m�glich. Die Besch�ftigungen werden zusammen betrachtet und die Verdienste zusammengerechnet. Falls der Gesamtverdienst 556 Euro �bersteigt, handelt es sich nicht mehr um einen Minijob.

Fazit: Mehrere Minijobs im Privathaushalt sind m�glich

Minijobs im Privathaushalt k�nnen kombiniert werden, solange die Verdienstgrenze eingehalten wird und es sich um unterschiedliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber handelt. Wer jedoch privat und gewerblich f�r dieselbe Person arbeitet, muss beachten, dass die Verdienste zusammengerechnet werden.

(Beitrag im Online-Magazin der minijob-zentrale)