Ob als Nebenverdienst oder bei saisonaler Unterst�tzung - Kurzfristige Minijobs bieten eine flexible L�sung. Unter bestimmten Voraussetzungen sind sogar mehrere kurzfristige Minijobs in einem Jahr m�glich. Dabei m�ssen bestimmte Zeitgrenzen eingehalten werden. In unserem Artikel erkl�ren wir, wie mehrere kurzfristige Besch�ftigungen richtig zusammengerechnet werden.
Was ist ein kurzfristiger Minijob?
Eine kurzfristige Besch�ftigung ist eine T�tigkeit, die von vornherein befristet ist. Ein kurzfristiger Minijob darf h�chstens drei Monate oder maximal 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres umfassen. Diese Zeitgrenzen stellen gleichwertige Alternativen dar. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber k�nnen sich f�r die g�nstigere Alternative entscheiden.
Wie viel die Minijobberin oder der Minijobber dabei verdient, spielt keine Rolle. Liegt der monatliche Verdienst �ber 556 Euro, m�ssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber jedoch zus�tzlich pr�fen, ob die T�tigkeit berufsm��ig ausge�bt wird.
Was gilt bei mehreren kurzfristigen Besch�ftigungen?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer d�rfen im Kalenderjahr mehrere kurzfristige Besch�ftigungen aus�ben. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Besch�ftigungen nacheinander oder gleichzeitig erfolgen.
Werden mehrere kurzfristige Minijobs in einem Kalenderjahr ausge�bt, d�rfen die Zeitr�ume insgesamt maximal 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage umfassen.
Hinweis:
�bernehmen Minijobberinnen und Minijobber im Rahmen einer kurzfristigen Besch�ftigung einen Nachtdienst, der sich �ber zwei Kalendertage erstreckt, gilt dieser Einsatz als ein Arbeitstag. Werden mehrere kurzfristige Besch�ftigungen an einem Tag ausge�bt, z�hlt dieser Kalendertag ebenfalls als ein Arbeitstag.
Wie werden mehrere kurzfristige Minijobs zusammengerechnet?
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber m�ssen pr�fen, ob eine kurzfristige Besch�ftigung vorliegt. Daf�r pr�fen sie vor Beginn der Besch�ftigung, ob ihre Aushilfe im laufenden Kalenderjahr bereits andere kurzfristige Minijobs ausge�bt hat. F�r die Abfrage k�nnen Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber einen Einstellungsfragebogen nutzen.
Bei der Zusammenrechnung mehrerer kurzfristiger Minijobs in einem Kalenderjahr gelten folgende Regelungen:
70 Arbeitstage pro Kalenderjahr
Bei der Zusammenrechnung mehrerer Besch�ftigungszeiten, die anhand von Arbeitstagen beurteilt wurden, ist die Zeitgrenze von insgesamt 70 Arbeitstagen pro Kalenderjahr ma�gebend. Wird die Zeitgrenze �berschritten, liegt keine kurzfristige Besch�ftigung vor.
90 Kalendertage statt 3 Monate
Bei der Zusammenrechnung der Zeitr�ume mehrerer Jobs, die anhand von Monaten beurteilt wurden, sind statt der drei Monate 90 Kalendertage einzuhalten. Ein voller Zeitmonat und ein voller Kalendermonat werden dann mit 30 Kalendertagen ber�cksichtigt. Teilmonate werden mit den tats�chlichen Kalendertagen ber�cksichtigt.
Beispiel
Eine Hausfrau arbeitet in der Gastronomie bei Arbeitgeber B. Ben�tigt wird die Unterst�tzung im Zeitraum 1. Juli bis 31. August. Es werden 2 Arbeitstage pro Woche vereinbart.
Im gleichen Kalenderjahr war diese Aushilfe bei einem anderen Arbeitgeber bereits im gesamten April und Mai Vollzeit von Montag bis Freitag besch�ftigt (Arbeitgeber A).
Arbeitgeber A:
1. April bis 31. Mai = 2 Monate (60 Kalendertage) oder 44 Arbeitstage
Arbeitgeber B:
1. Juli bis 31. August = 2 Monate (60 Kalendertage) oder 18 Arbeitstage
Ergebnis:
Die Besch�ftigung bei Arbeitgeber B ist als kurzfristige Besch�ftigung zu bewerten, da sie mit 62 Arbeitstagen den H�chstwert von 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr nicht �berschreitet. Das �berschreiten der Zeitdauer von drei Monaten (90 Kalendertagen) ist hierbei nicht von Bedeutung.
Sind Pausen zwischen mehreren kurzfristigen Minijobs erforderlich?
�ben Besch�ftigte nacheinander mehrere kurzfristige Minijobs bei unterschiedlichen oder auch dem gleichen Arbeitgeber aus, k�nnen diese ohne Pausen aufeinander folgen. Voraussetzung ist hierbei nur, dass die ma�gebenden Zeitgrenzen von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen nicht �berschritten werden.
Hinweis:
Anders ist das bei einer Rahmenvereinbarung. Diese darf maximal ein Jahr dauern. Soll nach diesem Jahr eine erneute Rahmenvereinbarung geschlossen werden, ist das erst nach einer Pause von mindestens zwei Monaten m�glich. Informationen zu einer Rahmenvereinbarung gibt es auf der Internetseite der Minijob-Zentrale.
Elektronischen R�ckmeldung von der Minijob-Zentrale
Seit dem 1. Januar 2022 erhalten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nach der Anmeldung von kurzfristig besch�ftigten Minijobberinnen und Minijobbern per Datensatz eine R�ckmeldung von der Minijob-Zentrale. Diese zeigt, ob zum Zeitpunkt der Anmeldung oder im laufenden Kalenderjahr bereits weitere kurzfristige Besch�ftigungen bestehen oder bestanden haben. Die R�ckmeldung informiert nur �ber Vorbesch�ftigungszeiten, nicht �ber deren Umfang. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dokumentieren diese R�ckmeldung in ihren Entgeltunterlagen. Im Rahmen einer sp�teren Betriebspr�fung durch die Rentenversicherung, kann diese als Nachweis dienen.
Mehr Informationen zur elektronischen R�ckmeldung zu Vorbesch�ftigungszeiten und den Vorteilen f�r Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber finden Sie in unserem Beitrag “Kurzfristige Minijobs: Ab 2022 elektronische R�ckmeldung zu Vorbesch�ftigungszeiten”.
Fazit
Mehrere kurzfristige Minijobs sind m�glich, solange die Grenzen von maximal drei Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr eingehalten werden. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber m�ssen daher stets pr�fen, ob bereits andere kurzfristige Besch�ftigungen bestehen und diese Zeiten korrekt zusammenrechnen.
(Beitrag im Online-Magazin der minijob-zentrale)