Bestehende, funktionsf�hige Gasheizungen m�ssen nicht erneuert werden. F�r defekte, nicht reparable �l- oder Gasheizungen gibt es ausreichende �bergangsfristen. Nur in Neubaugebieten m�ssen seit 2024 Heizungen mit einem Anteil von 65 Prozent an erneuerbaren Energien betrieben werden. Ab Mitte 2028 wird diese Regelung f�r alle neuen Heizungen verbindlich, so sieht es das Geb�udeenergiegesetz (GEG), besser bekannt als Heizungsgesetz, vor. Ein Umstieg von fossilen Energietr�gern auf eine klimafreundliche Heizung kann sich besonders in diesem Jahr noch lohnen, denn es gibt historisch hohe F�rderungen von bis zu 70 Prozent der Kosten.
Wie geht es mit dem Heizungsgesetz weiter?
Vor der Bundestagswahl war von einer R�cknahme des Heizungsgesetzes die Rede. Inzwischen sind die Pl�ne der Bundesregierung gem��igter. Der Koalitionsvertrag gibt Aufschluss dar�ber, wohin die Reise gehen soll. Die SPD hat sich mit einer Beibehaltung der bisherigen Linie durchgesetzt. Einer Reformation des Heizungsgesetzes stimmt sie aber zu. Die CDU will eine gr��ere Technologieoffenheit beim Ausbau der erneuerbaren Energien erreichen. Zudem wird der Ausbau konventioneller Kraftwerkskapazit�ten bevorzugt an bereits bestehenden Standorten mit einem Bau von bis zu 20 GW an Gaskraftwerksleistung angestrebt. Der Fokus soll auf marktwirtschaftlichen CO2-Preisen liegen, die als zentrales Steuerungsinstrument ihre Wirkung entfalten sollen. Ein Heizungstausch soll weiterhin gef�rdert werden, aber mit niedrigeren F�rders�tzen.
Welche Auswirkungen hat das auf Hausbesitzer?
Entscheidend ist der Zeitplan f�r die Gesetzes�nderungen. Schon zum Jahresende soll die Novelle verabschiedet werden, so dass sie im Januar 2026 in Kraft treten kann. So lange gilt das Heizungsgesetz in seiner jetzigen Form. Und die gro�z�gigen staatlichen F�rderungen sind bis dahin sicher. Da stellt sich f�r viele Hausbesitzer die Frage, ob sie nun schnell handeln sollten, um die F�rderungen zu nutzen.
Fachexperten raten zu einer individuellen Heizungsberatung, bevor eine Entscheidung zum Heizungstausch getroffen wird. Die BAFA f�rdert �brigens die Kosten einer Energieberatung f�r Wohngeb�ude mit bis zu 50 Prozent. Bei Ein- und Zweifamilienh�usern mit maximal 650 Euro. Nachweislich qualifizierte Fachkr�fte f�r energieeffizientes Bauen und Sanieren k�nnen auf der Online-Plattform Energieeffizienz-Expertenliste ausfindig gemacht werden. Beim Einbau einer neuen Gas-Heizung ist seit letztem Jahr eine fachkundige Beratung gesetzlich vorgeschrieben.
Aktuelle KfW-F�rderungen beim Heizungstausch
Derzeit k�nnen Hauseigent�mer und Vermieter durch den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme von einer Grundf�rderung in H�he von 30 Prozent der Investitionskosten profitieren. Selbstnutzer k�nnen zus�tzlich einen f�nf-Prozent-Bonus f�r besonders effiziente W�rmepumpen oder einen Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro f�r besonders effiziente Biomasse-Heizungen beantragen. Dazu gesellt sich ein Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent, wenn eine alte �l-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung oder eine �ber 20 Jahre alte Gasheizung ersetzt wird. Weitere 30 Prozent einkommensabh�ngige F�rderung gibt es f�r Haushalte, deren zu versteuernden Jahreseinkommen unter 40.000 Euro liegt. Im besten Fall sind durch eine Kombination der Boni 70 Prozent F�rderung m�glich. Der Geldbetrag ist jedoch auf maximal 21.000 Euro gedeckelt, was bei einem Einfamilienhaus f�rderf�higen Kosten von 30.000 Euro gleichkommt. Der Antrag auf die F�rderungen ist bei der KfW zu stellen.
KfW-Kredit oder Steuererm��igungen
Liegt eine KfW-Zusage f�r eine F�rderung oder ein BAFA-Bescheid vor, kann als Erg�nzung ein zinsg�nstiger Kredit f�r zehn Jahre bis zu einer Summe von 120.000 Euro f�r den Heizungstausch und andere energieeffiziente Ma�nahmen beantragt werden. Die Voraussetzungen sind ein selbstbewohntes Eigenheim und ein maximales Jahresbruttoeinkommen von bis zu 90.000 Euro. Manche Bundesl�nder und Kommunen bieten dar�ber hinaus noch eigene F�rderprogramme von bis zu 2.000 Euro an.
Alternativ zur KfW-F�rderung kann eine Steuererm��igung von 20 Prozent genutzt werden. F�r Eigenheimnutzer, deren Haus �lter als zehn Jahre alt ist, sind bis zu 40.000 Euro drin. Die Anschaffungskosten werden dabei auf drei Jahre verteilt. Vorausgesetzt wird eine Bescheinigung des Fachunternehmens. Die Kosten f�r eine Energieberatung sind zur H�lfte und sofort absetzbar.
Alt gegen neu: Was spricht daf�r, was dagegen?
Die Wahlfreiheit bei der Heizungstechnologie ist heute schon gegeben und die M�glichkeiten klimafreundlich zu heizen sind mit verschiedenen W�rmepumpen, Pelletheizung, Solarthermie, Hybridheizungen und H2-ready-Heizungen mannigfaltig. Die Wahl der richtigen Heizung h�ngt von den Umbaum�glichkeiten im Geb�ude und den Anschaffungskosten ab, �ber die ein Fachmann Auskunft erteilen kann. Es ist zudem sinnvoll, die energetische Situation des Hauses insgesamt �berpr�fen zu lassen, denn manchmal sind andere energetische Ma�nahmen, wie eine bessere D�mmung, sinnvoller.
Weiterhin sollten die Pl�ne der Kommune bez�glich eines Anschlusses an ein Fernw�rmenetz in Betracht gezogen werden. Es macht Sinn nachzufragen, ob und wann das im betroffenen Stadtviertel m�glich sein k�nnte. Damit erhalten Hauseigent�mer die Gewissheit, ob sie auf eine eigene L�sung setzen m�ssen. In Gro�st�dten m�ssen die kommunalen Pl�ne jedoch erst ab Mitte 2026 und in kleineren St�dten ab Mitte 2028 vorliegen.
Die steigenden Preise f�r Energiekosten werden allj�hrlich den Druck erh�hen, die Heizung auszutauschen. Angesichts der CO2-Preis-Entwicklung und der einmalig hohen F�rderquoten, bieten modernere Heizsysteme langfristig wirtschaftliche Vorteile. Eine W�rmepumpe z.B. senkt die Heizkosten im Vergleich zu einer Erdgas- oder �lheizung im Schnitt um 30 bis 45 Prozent und bietet einen drei- bis f�nffachen h�heren Wirkungsgrad. Zudem f�rdern die neuen Technologien die Unabh�ngigkeit vom Energiemarkt. Ab 2027 m�ssen auch Privatpersonen CO2-Emissionszertifikate kaufen, wenn sie mit fossilen Brennstoffen heizen. Die Kosten h�ngen vom eigenen CO2-Aussto� und der Anzahl der verf�gbaren Zertifikate ab. Da die Anzahl der Zertifikate begrenzt ist, wird der Preis zwangsl�ufig immer weiter steigen.
Wenn die Heizung schon sehr alt ist oder Probleme macht, sollten die derzeitigen F�rderungen auf jeden Fall mitgenommen werden. Eine Planungssicherheit besteht bis zum Ende des Jahres, daher sollte schnell gehandelt werden. Aufgrund der Zusch�sse sind die Unterschiede bei den Anschaffungskosten geringf�giger geworden, so dass �ber einen Austausch einer noch gut laufenden Heizung nachgedacht werden sollte. Der Umstieg auf nachhaltigere Energiequellen ist in vollem Gange und sp�testens ab 2045 ist der Betrieb einer Heizung mit fossilen Energietr�gern dann verboten. Es ist also nur eine Frage der Zeit, bis eine effizientere und wirtschaftlichere Heizung ins Haus einziehen wird.
(Pressemitteilung Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.)