Viele Eltern stehen vor der Aufgabe, die Kinderbetreuung zu organisieren - etwa f�r die Nachmittage, die Ferien oder ganztags w�hrend der Woche. Doch sobald f�r die Betreuung Geld flie�t, stellt sich eine wichtige Frage: Handelt es sich um einen Minijob oder liegt eine selbstst�ndige T�tigkeit vor? Dieser Beitrag erkl�rt, wann ein Minijob vorliegt, wie die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale funktioniert und worauf Eltern bei einer Besch�ftigung im Haushalt achten sollten.
Wann liegt ein Minijob vor?
Ein Minijob liegt vor, wenn die Kinderbetreuung regelm��ig und gegen Bezahlung stattfindet. Der durchschnittliche monatliche Verdienst darf dabei bei bis zu 556 Euro liegen. Diese T�tigkeit z�hlt zu den sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen.
Voraussetzungen f�r einen Minijob im Privathaushalt:
- Die Betreuung findet im Haushalt der Eltern statt.
- Die Tagespflegeperson ist weisungsgebunden - also in den Familienalltag eingebunden und nicht frei in ihrer Arbeitsgestaltung.
- Es besteht eine feste Absprache zur Betreuung - zum Beispiel an bestimmten Tagen pro Woche.
In solchen F�llen liegt eine abh�ngige Besch�ftigung vor. Die Eltern sind dann Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und m�ssen den Minijob �ber das Haushaltsscheck-Verfahren bei der Minijob-Zentrale anmelden. Die Anmeldung geht ganz einfach online.
Hinweis:
Liegt der durchschnittliche Verdienst bei mehr als 556 Euro im Monat, handelt es sich um eine sozialversicherungspflichtige Besch�ftigung. Die Anmeldung muss dann bei der Krankenkasse der oder des Besch�ftigten erfolgen.
Kinderbetreuung durch selbstst�ndige Tagespflegepersonen
Ganz anders sieht es aus, wenn die Betreuung nicht im Haushalt der Eltern, sondern in den eigenen R�umen der Betreuungsperson stattfindet - h�ufig mit mehreren Kindern gleichzeitig.
In diesem Fall handelt es sich um eine selbstst�ndige T�tigkeit. Das gilt auch dann, wenn die Einnahmen die Minijob-Grenze nicht �bersteigen.
Merkmale f�r eine selbstst�ndige T�tigkeit:
- Die Tagespflegeperson legt die Arbeitszeit und den Betreuungsumfang eigenst�ndig fest.
- Die Tagesgestaltung erfolgt in eigener Verantwortung (z. B. Ausfl�ge, Ruhezeiten).
- Die Betreuung findet nicht im Haushalt der Eltern statt.
- Es bestehen in der Regel Vertr�ge mit mehreren Familien.
- Die Tagespflegeperson legt die Anzahl der zu betreuenden Kinder fest. Bis zu f�nf Kinder d�rfen gleichzeitig betreut werden (je nach Bundesland).
Die Anmeldung einer selbstst�ndigen T�tigkeit bei der Minijob-Zentrale ist nicht m�glich. Auch nicht, wenn der monatliche Verdienst nicht mehr als 556 Euro betr�gt.
Kinderbetreuung und Steuer: Was kann abgesetzt werden?
Bis zu 80 Prozent der Betreuungskosten, maximal 4.800 Euro pro Kind (unter 14 Jahren) k�nnen Eltern j�hrlich als Sonderausgaben bei der Einkommensteuererkl�rung geltend machen - unabh�ngig davon, ob es sich um eine selbstst�ndige Tagespflegeperson oder um einen Minijob handelt.
Voraussetzungen:
- Es liegt eine Rechnung vor (z. B. Honorarabrechnung einer selbst�ndigen Tagesmutter oder Bescheid �ber Kindergartenbeitr�ge).
- Der Rechnungsbetrag wurde auf das Konto des Leistungserbringers �berwiesen.
Wichtiger Hinweis:
Wenn Eltern die Kosten f�r die Kinderbetreuung steuerlich absetzen, k�nnen sie f�r diese Kosten nicht zus�tzlich die Steuerm��igung f�r Privathaushalte geltend machen.
�bersicht: Wann liegt ein Minijob vor, wann Selbstst�ndigkeit?
Kriterium
Minijob
Selbstst�ndige Tagespflegeperson
Anzahl betreuter Kinder
Die Kinder eines Haushalts
Bis zu f�nf Kinder gleichzeitig
Arbeitsort
Im Haushalt der Eltern
Eigene R�umlichkeiten oder angemietet
Weisungsgebundenheit
Hoch
Gering
Anmeldung bei Minijob-Zentrale
Ja
Nein
Vermittlung �ber Jugendamt
Nein
H�ufig ja
Steuerliche Absetzbarkeit
Ja
Ja
Praktischer Hinweis f�r Eltern
Bei der Suche nach einer passenden Kinderbetreuung lohnt sich ein Blick in die Haushaltsjob-B�rse der Minijob-Zentrale. Hier k�nnen sowohl Minijobs als auch sozialversicherungspflichtige Besch�ftigungen im Privathaushalt gesucht oder selbst angeboten werden.
Fazit: Betreuungsperson im Haushalt richtig einordnen
Ob es sich bei einer Betreuung um einen Minijob oder eine selbstst�ndige T�tigkeit handelt, h�ngt vor allem vom Betreuungsort, der Anzahl der zu betreuenden Kinder und der Weisungsgebundenheit ab.
F�r Eltern ist wichtig: Wer im eigenen Haushalt eine Person zur Kinderbetreuung regelm��ig besch�ftigt, die durchschnittlich nicht mehr als 556 Euro im Monat verdient, muss dies als Minijob anmelden. Das geht einfach und schnell �ber die Minijob-Zentrale.
(Beitrag im Online-Magazin der minijob-zentrale)