Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26.11.2010 dem Jahressteuergesetz 2010 zugestimmt.
Unter anderem sind folgende Regelungen hervorzuheben:
- Nichtsteuerbarkeit von Veräußerungsgeschäften bei Gegenständen des täglichen Gebrauchs (Anpassungen an die Rechtsprechung des BFH) 
- Vereinfachungen und Korrekturen beim Kapitalertragsteuerabzug 
- Aktualisierungen und Anpassungen im Bereich der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale 
- Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern mit Ehegatten im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht sowie im Grunderwerbsteuerrecht; bei der ErbSt/SchenkSt gilt dies rückwirkend in allen noch nicht bestandskräftigen Fällen 
- Steuerbefreiung für Aufwandsentschädigungen bis zu 2.100 Euro pro Jahr für ehrenamtliche Vormünder, rechtliche Betreuer und Pflegschaften ab 2011 
- teilweise Wiederzulassung des Betriebsausgaben-/Werbungskostenabzugs bis 1.250 Euro für häusliche Arbeitszimmer 
- Anpassung der Bemessungsgrundlage der AfA bei der Einlage von privaten Wirtschaftsgütern in Betriebsvermögen 
- Einführung der Steuerpflicht für vom Finanzamt auf Einkommensteuer geleistete Zinsen 
- elektronische Übermittlungspflicht für Umsatzsteuerjahreserklärungen