Vermieter k�nnen grunds�tzlich alle Ausgaben rund um die vermietete Wohnung mit der Steuererkl�rung absetzen. Daher versuchte ein bayerisches Ehepaar die Instandhaltungsr�cklage f�r das Jahr der Einzahlung geltend zu machen. Doch das Finanzamt und der Bundesfinanzhof (BFH), in letzter Instanz, verwehrten dies. Ein Werbungskostenabzug wird aber nicht g�nzlich versagt, sondern auf einen sp�teren Veranlagungszeitraum verschoben.
Vermieter und Wohnungseigent�mer mit einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit verschiedenen Eigent�mern m�ssen eine zweckgebundene Erhaltungsr�cklage f�r zuk�nftige Reparaturen am Haus ansparen. Diese Zahlungen flie�en monatlich an die gesetzlich vorgeschriebene Wohnungseigent�mergemeinschaft (WEG), die das Geld bis zur Verwendung verwaltet.
Gleichbehandlung aller Wohneigent�mer
Der 9. Senat des BFH lehnte die Klage ab, weil andere Wohneigent�mer in Einfamilienh�usern das Geld schlie�lich nur f�r das Jahr absetzen k�nnen, indem sie die Reparaturen bezahlt haben. Ein Ansparen f�r k�nftige Ausgaben sei daher nicht zu ber�cksichtigen, lautete die Begr�ndung. Es sei gerechtfertigt, wenn der Steuerbonus f�r Vermietung und Verpachtung nicht schon zum Zeitpunkt der Zahlung in die Erhaltungsr�cklage gew�hrt wird, sondern erst, wenn tats�chlich am Haus etwas instandgesetzt, repariert oder modernisiert wird.
Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten?
Zudem ist steuerrechtlich zwischen den sofort abziehbaren Erhaltungsma�nahmen und den Herstellungskosten eines Geb�udes zu unterscheiden. Letztere werden �ber mehrj�hrige Abschreibungen ber�cksichtigt. Dies betrifft zum Beispiel die Beseitigung versteckter Baum�ngel oder Sch�nheitsreparaturen. Die H�he der Ausgaben und die steuerliche Zuordnung k�nnten zudem erst bei Vorliegen der konkreten Erhaltungsma�nahmen vorgenommen werden und nicht schon vorab, erkl�rten die Richter.
Kein Werbungskostenabzug bei Ver�u�erung
Eine Ausnahme gibt es aber: Wird die Wohnung vor der Durchf�hrung von Erhaltungsma�nahmen verkauft, kann der Alteigent�mer das eingezahlte Geld leider nicht mehr als Werbungskosten absetzen. Meist ist jeden Monat ein Euro pro Quadratmeter der Erhaltungsr�cklage zuzuf�hren. Das kann je nach Gr��e der Wohnung einen drei- bis vierstelligen Betrag pro Jahr ausmachen und sich �ber die Jahre aufsummieren. In so einem Fall regelt man das idealerweise im Kaufvertrag. Die angesparte Instandhaltungsr�cklage sollte im Kaufpreis ber�cksichtigt werden, so dass ein Ausgleich stattfindet.
(Pressemitteilung Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.)