Viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Privathaushalt z�gern, ihre Haushaltshilfe offiziell anzumelden - oft aus Sorge vor hohen Kosten. Tats�chlich ist die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale g�nstiger als gedacht. Minijobs im Privathaushalt werden sogar mit einem attraktiven Steuerbonus gef�rdert. Wie hoch sind die Kosten f�r eine Haushaltshilfe? Und welche finanziellen Vorteile entstehen durch steuerliche Ersparnisse?
Haushaltshilfe anmelden: Vorteile f�r Arbeitgeber und Besch�ftigte
Die offizielle Anmeldung einer Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale lohnt sich gleich mehrfach:
- G�nstige Abgaben
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Privathaushalt zahlen nach der Anmeldung besonders niedrige Abgaben. Diese liegen deutlich unter denen f�r gewerbliche Minijobs.
- Steuervorteil nutzen
Alle Kosten, die durch die Besch�ftigung einer Haushaltshilfe entstehen, lassen sich steuerlich absetzen. Das gilt sowohl f�r den Verdienst und als auch f�r die Abgaben an die Minijob-Zentrale. Bis zu 510 Euro pro Jahr k�nnen direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden.
- Mehr Sicherheit f�r beide Seiten
Mit der Anmeldung sind Haushaltshilfen automatisch �ber die gesetzliche Unfallversicherung gesch�tzt - sowohl bei der Arbeit im Haushalt als auch auf dem Arbeitsweg.
Kommt es zu Krankheit oder Mutterschaft, �bernimmt die Arbeitgeberversicherung die Erstattung der Lohnkosten. Das bedeutet: Sicherheit und Planbarkeit im Alltag.
- Anmeldung einfacher als gedacht
Die Anmeldung ist unkompliziert und in wenigen Schritten erledigt. Nat�rlich fallen f�r die Anmeldung selbst keine Kosten oder Geb�hren an.
Noch mehr Informationen gibt es im Magazin-Artikel " Minijob als Haushaltshilfe: Wichtige Infos f�r den Start ". Eine Schritt-f�r-Schritt-Erkl�rung zur Anmeldung finden Sie direkt auf der Internetseite der Minijobzentrale.
Welche Abgaben fallen bei einem Minijob im Privathaushalt an?
F�r Minijobs im Privathaushalt gelten besonders niedrige Abgaben. Insgesamt liegen diese aktuell bei 14,92 Prozent des Verdienstes.
Die Abgaben setzen sich wie folgt zusammen:
Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung:
5%
Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung:
5%
Einheitliche Pauschsteuer:
2%
Umlagen (Krankheitsfall und Mutterschaft):
1,32%
Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung:
1,6%
Die aktuell g�ltigen Beitrags- und Umlages�tze finden Sie immer hier.
Beispiel: Was kostet eine Haushaltshilfe mit 250 Euro Verdienst?
Verdient eine Haushaltshilfe monatlich 250 Euro, entstehen folgende Abgaben:
- Pauschalbeitrag Krankenversicherung: 12,50 Euro
- Pauschalbeitrag Rentenversicherung: 12,50 Euro
- Umlage 1 (Krankheitsfall): 2,75 Euro
- Umlage 2 (Mutterschaft): 0,55 Euro
- Unfallversicherung: 4,00 Euro
- Pauschsteuer: 5,00 Euro
Abgaben gesamt: 37,30 Euro
Das bedeutet: F�r eine Haushaltshilfe, die 250 Euro im Monat verdient, liegen die Gesamtaufwendungen f�r Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei 287,30 Euro.
Wie hoch ist der Steuervorteil f�r Arbeitgeber?
Wer eine Haushaltshilfe anmeldet, profitiert nicht nur von niedrigen Abgaben und rechtlicher Sicherheit - es gibt zus�tzlich einen Steuerbonus. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Privathaushalt k�nnen 20 Prozent der Gesamtkosten direkt von der Einkommensteuer abziehen. Maximal k�nnen 510 Euro im Jahr- also bis zu 42,50 Euro monatlich - abgezogen werden.
Dieser Steuervorteil ber�cksichtigt dabei also nicht nur den Verdienst der Haushaltshilfe, sondern auch die Abgaben an die Minijob-Zentrale. Das reduziert die Gesamtkosten f�r die Haushaltshilfe deutlich.
Beispiel: So wirkt der Steuerbonus in der Praxis
Aus dem vorherigen Beispiel ergeben sich folgende Werte:
- monatlicher Verdienst: 250 Euro
- Abgaben und Umlagen: 37,30 Euro
- Gesamtkosten f�r Verdienst und Abgaben: 287,30 Euro
Der Steuervorteil liegt bei maximal 20 Prozent der Gesamtkosten:
287,30 ? � 20 % = 57,46 ?
Da der Steuerbonus jedoch auf maximal 42,50 ? pro Monat begrenzt ist, wird nur dieser Betrag ber�cksichtigt.
- Steuerersparnis: 42,50 Euro
Tats�chliche Kosten:
- Gesamtaufwendungen: 287,30 ?
- Steuerersparnis: - 42,50 ?
- Tats�chliche Kosten: 244,80 ?
- monatliche Ersparnis durch die Anmeldung: 5,20 Euro (= 250 Euro - 244,80 Euro)
Durch die Steuerersparnis kostet eine Haushaltshilfe privaten Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern nach der Anmeldung monatlich 5,20 Euro weniger als ohne eine Anmeldung der Besch�ftigung.
Noch mehr Informationen und praktische Tipps zum Steuervorteil bietet der Magazin-Artikel der Minijobzentrale “Haushaltshilfe anmelden: Steuern sparen leicht gemacht”.
Haushaltsscheck-Rechner: Kosten und Steuervorteil einfach berechnen
Wer genau wissen m�chte, wie hoch die Abgaben im individuellen Fall sind, kann den Haushaltsscheck-Rechner der Minijob-Zentrale nutzen. Mit nur wenigen Klicks lassen sich dort
- Verdienst,
- Abgaben und die
- Steuerersparnis
berechnen. So wird sofort sichtbar, wie gering die tats�chlichen Kosten sind und dass sich eine Anmeldung der Haushaltshilfe auch finanziell lohnt.
Jetzt ausprobieren: Haushaltsscheck-Rechner
Fazit: Haushaltshilfe anmelden und Vorteile sichern
Eine Haushaltshilfe offiziell anzumelden, ist einfacher und g�nstiger als viele denken. Abh�ngig vom monatlichen verdienst l�sst sich dadurch effektiv sogar Geld sparen.
Dank des Haushaltsscheck-Verfahrens ist die Anmeldung schnell erledigt - und mit dem Haushaltsscheck-Rechner lassen sich die individuellen Abgaben transparent und bequem im Voraus berechnen.
Kurz gesagt: Durch die Anmeldung der Haushaltshilfe gibt es viel Sicherheit, Planbarkeit und das gute Gef�hl, alles richtig zu machen.
FAQ: H�ufige Fragen zu den Kosten einer Haushaltshilfe
Was kostet eine Haushaltshilfe im Minijob?
Die Kosten h�ngen vom Verdienst ab und liegen aktuell bei 14,92 Prozent. Bei 250 Euro Monatslohn fallen 37,30 Euro Abgaben an. Durch den Steuerbonus reduziert sich die tats�chliche Belastung auf 244,80 Euro.
Welche Abgaben m�ssen gezahlt werden?
Pauschalbeitr�ge zur Kranken- und Rentenversicherung, Umlagen f�r Krankheit und Mutterschaft, Unfallversicherung und Pauschsteuer.
Wie hoch ist der Steuerbonus f�r Haushaltshilfen?
20 Prozent der Gesamtkosten (= Verdienst + Abgaben), maximal 510 Euro pro Jahr, k�nnen von der Einkommensteuer abgezogen werden.
(Beitrag im Online-Magazin der Minijobzentrale)