Gesetzliche Neuregelungen: Was ändert sich im Mai 2025?

Die elektronische Patientenakte wird Alltag in der medizinischen Versorgung. F�r Pass- und Ausweisdokumente m�ssen digitale Passbilder eingereicht werden. Ehepaare d�rfen Doppelnamen tragen und Fremdstoffe im Biom�ll werden so weit wie m�glich reduziert.

Elektronische Patientenakte ePA startet

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist im Versorgungs-Alltag angekommen: Ab 29. April k�nnen alle �rztinnen und �rzte sowie Apothekerinnen und Apotheker die ePA nutzen. Vorausgegangen war eine erfolgreiche Testphase.

Weitere Informationen zur elektronischen Patientenakte

Ausweisdokumente per Post

Ab dem 1. Mai 2025 k�nnen sich B�rgerinnen und B�rger ihre beantragten Ausweisdokumente gegen eine Geb�hr von 15 ?Euro per Post nach Hause liefern lassen. In diesem Fall entf�llt die pers�nliche Abholung in der Beh�rde. Voraussetzung f�r den Direktversand ist eine Meldeanschrift in Deutschland.

Weitere Informationen zur Vereinfachung im Passwesen

Passbilder m�ssen digital vorliegen

Wenn neue Pass- und Ausweisdokumente beantragt werden, m�ssen die Passbilder digital eingereicht werden. Das gilt f�r Reisep�sse, Personalausweise, elektronische Aufenthaltstitel und Reiseausweise des Ausl�nderrechts. F�r diese Dokumente d�rfen Papier-Passbilder nicht mehr von den Beh�rden angenommen werden. B�rgerb�ros und Fotodienstleister bieten die digitale Fotoerstellung an. Wegen der umfangreichen �nderungen gilt bis zum 31. Juli 2025 eine �bergangsregelung.

Weitere Informationen zum neuen Verfahren zur Ausweisbeantragung

Mehr Freiheit bei der Wahl des Familiennamens

Ehepaare k�nnen Doppelnamen f�hren, die aus beiden Familiennamen gebildet werden. F�r gemeinsame Kinder wird dieser Doppelname dann zum Geburtsnamen. Eltern, die keinen gemeinsamen Ehenamen haben, denen aber gemeinsam die elterliche Sorge zusteht, k�nnen ihren Kindern einen Doppelnamen geben, der sich aus beiden Nachnamen der Eltern zusammensetzt.

Weitere Informationen zum Namensrecht

Keinen Kunststoff in den Bioabfall werfen

In die Biotonne d�rfen grunds�tzlich nur Bioabf�lle gelangen. Selbst biologisch abbaubare Kunststoffe, wie entsprechend gekennzeichnete Kaffeekapseln, d�rfen h�chstens zu einem Prozent im Biom�ll entsorgt werden. Denn Kunststoffe machen heute den gr��ten Teil der Fremdstoffe im Biom�ll aus. Sie zersetzen sich zu Mikroplastik, verschmutzen die Bioabf�lle und k�nnen schlie�lich �ber die daraus entstehende Komposterde in die Umwelt gelangen.

Weitere Informationen zu Bioabf�llen

(Mitteilung Bundesregierung online)