Gesetzliche Neuregelungen im Juli 2025

Der Mindestlohn in der Altenpflege steigt. Pflegeleistungen werden zusammengefasst. H�here Entsch�digungen f�r Opfer von Gewalt, Krieg und Impfgesch�digte. Und: Am 31. Juli endet die Abgabefrist f�r die Einkommenssteuererkl�rung. Gesetzliche Neuregelungen im �berblick.

Mindestlohn in der Altenpflege steigt

Die Mindestl�hne in der Altenpflege steigen zum 1. Juli 2025. Eine Pflegefachkraft erh�lt dann mindestens 20,50 Euro pro Stunde brutto, eine Pflegehilfskraft 16,10 Euro.

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Betreuer und Vorm�nder erhalten mehr Geld

Die Verg�tungss�tze f�r Berufsbetreuerinnen und -betreuer sowie Vorm�nder steigen. Sie werden damit an die Tarifentwicklung im �ffentlichen Dienst angepasst. Zur Entlastung der Amtsgerichte sowie der Betreuerinnen und Betreuer von unn�tigem b�rokratischem Aufwand wird ein neues Verg�tungssystem eingef�hrt.

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Pflege: Leistungen f�r Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammengefasst

Wenn Pflegende krank oder im Urlaub sind, k�nnen sie Leistungen f�r die sogenannte “Verhinderungspflege” beantragen. Leistungen der “Kurzzeitpflege” k�nnen beantragt werden, wenn Pflegebed�rftige station�re Betreuung auf Zeit brauchen. Beide Leistungen werden ab dem 1. Juli zu einem gemeinsamen Jahresbeitrag zusammengefasst, damit Anspruchsberechtigte flexibel w�hlen k�nnen. Au�erdem braucht es zum Beispiel keine sechsmonatige “Vorpflegezeit” mehr, um erstmals die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu k�nnen.

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Pflegeversicherung: Anzahl der Kinder digital nachweisen

Da je nach Kinderzahl unterschiedliche Pflegeversicherungsbeitr�ge erhoben werden, muss die Anzahl der Kinder angegeben und nachgewiesen werden. Hierf�r wird ab dem 1. Juli ein digitales Nachweisverfahren verpflichtend eingef�hrt. Das ist effizienter f�r alle Beteiligten.

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Opfer von Gewalt, Kriegsopfer und Impfgesch�digte erhalten mehr Geld

Die H�he der Entsch�digung steigt ab dem 1. Juli 2025 um 3,79 Prozent. Insgesamt profitieren 47.000 Betroffene von der neuen Verordnung.

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Fragen und Antworten zum Entsch�digungsrecht

SED-Opferschutz: Entsch�digungen steigen, Anerkennung wird erleichtert

Die Anerkennung von Gesundheitssch�den wird erleichtert: Bestimmte Krankheiten gelten automatisch als Folge politischer Verfolgung. Die SED-Opferrente steigt ab Juli 2025 auf 400 Euro und wird ab 2026 j�hrlich angepasst. Die Bed�rftigkeitspr�fung entf�llt - Opferrente und Unterst�tzungsleistungen werden unabh�ngig vom Einkommen gezahlt.

Weitere Informationen zum SED-Opferschutz

Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Eine Unabh�ngige Bundesbeauftragte oder ein Unabh�ngiger Bundesbeauftragter gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen ist nun dauerhaft gesetzlich verankert. Gew�hlt wird der oder die Beauftragte vom Parlament, hinzu kommt der Betroffenenrat sowie eine unabh�ngige Aufarbeitungskommission. Beauftragte und Kommission werden regelm��ig �ber das Ausma� sexuellen Kindesmissbrauchs und den aktuellen Stand zu Schutz, Hilfen, Forschung und Aufarbeitung in Deutschland berichten.

Weitere Informationen zur St�rkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Unabh�ngige Bundesbeauftragte f�r Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs

Renten steigen

Ab dem 1. Juli 2025 steigen die Renten in Deutschland um 3,74 Prozent. Die Rentnerinnen und Rentner profitieren damit von der Lohnentwicklung des vergangenen Jahres.

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Frist der Einkommensteuererkl�rung 2024: 31. Juli 2025

Wegen der Corona-Pandemie wurden die Abgabefristen verl�ngert. F�r die Steuererkl�rung f�r das Jahr 2024 gelten wieder die regul�ren Fristen. Sp�testens bis zum 31. Juli 2025 ist die Abgabe verpflichtend. Wer sich jedoch steuerlich beraten l�sst, zum Beispiel durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, profitiert von einer verl�ngerten Frist bis zum 30. April 2026.

(Mitteilung Bundesregierung online)