Gesetzliche Neuregelungen: Was ist neu im Juni 2025?

Ein Kind in der Schwangerschaft zu verlieren, ist f�r Betroffene eine gro�e Belastung - sowohl emotional als auch k�rperlich. Ab Juni gilt der Mutterschutz nach einer Fehlgeburt. Au�erdem kommen neue Regelungen rund um Barrierefreiheit, Stromanbieterwechsel und f�r Camper .

Anspruch auf Mutterschutz nach einer Fehlgeburt

Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben nun einen Anspruch auf Mutterschutz. Dieser gilt zeitlich gestaffelt: ab der 13. Schwangerschaftswoche zwei Wochen, ab der 17. Schwangerschaftswoche sechs Wochen und ab der 20. Schwangerschaftswoche acht Wochen. Bei einem Besch�ftigungsverbot bekommt der Arbeitgeber den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld in voller H�he erstattet.

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Nationaler Veteranentag am 15. Juni

Der 15. Juni wurde zum Nationalen Veteranentag erkl�rt. Damit werden der Einsatz und der Dienst aktiver und ehemaliger Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr gew�rdigt. Veteranin oder Veteran der Bundeswehr ist, wer als Soldatin oder Soldat im aktiven Dienst steht oder aus dem Dienstverh�ltnis ehrenhaft ausgeschieden ist, also den Dienstgrad nicht verloren hat.

Weitere Informationen zum Veteranentag

Mehr Barrierefreiheit - nicht nur im Netz

Ab 28. Juni m�ssen mehr Dienstleistungen und Produkte barrierefrei sein. Das betrifft etwa Online-Shops sowie Apps und Webseiten von Banken und Verkehrsbetrieben. Aber auch Ger�te wie Geld- und Fahrscheinautomaten.

Weitere Informationen zur Barrierefreiheit

Stromanbieter schneller wechseln

Ab dem 6. Juni kann der Stromanbieter innerhalb eines Tages gewechselt werden. Die Stromanbieter m�ssen den Wechsel an Werktagen innerhalb von 24 Stunden vollziehen. R�ckwirkende Anmeldungen, etwa bei Umzug, sind allerdings nicht mehr m�glich. Die K�ndigungsfristen sind weiterhin zu beachten.

Weitere Informationen zum Energiepreiseanbieterwechsel

Verbraucherfreundliche �kodesign-Vorgaben auch f�r Handys

Wie schon Waschmaschinen und Staubsauger m�ssen auch neue Smartphones und andere kabellose Telefone und Tablets energie- und umweltschonender und damit verbraucherfreundlicher sein. So m�ssen Neuhandys robuster sein. Ersatzteile m�ssen noch sieben Jahre nach dem Verkaufsstopp lieferbar sein. Die in Handys verwendeten Akkus m�ssen nach 800 Ladungen noch 80 Prozent Leistung erbringen. Wie gut die Ger�te die Vorgaben erf�llen, ist jeweils auf einem erweiterten Energielabel gekennzeichnet. Die Regelung gilt ab dem 20. Juni 2025.

Weitere Informationen zum EU-Energielabel f�r Ger�te, Smartphones und Tablets

Neue Pflicht f�r Camper: Gaspr�fung bei Wohnmobil und Wohnwagen

Fl�ssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen m�ssen ab dem 19. Juni 2025 regelm��ig von Sachverst�ndigen �berpr�ft werden. Kochen, K�hlen und Heizen im Camper soll so sicherer und Unf�lle vermieden werden. Ein entsprechender Paragraf wurde der Stra�enverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO) hinzugef�gt.

Einf�hrung des elektronischen Rechtsverkehrs mit der Schweiz bei Verkehrsverst��en

Deutschland und die Schweiz arbeiten seit Jahren im Bereich der grenz�berschreitenden Vollstreckung von Verkehrsverst��en zusammen. Mit einer neuen Regelung wird nun die rechtliche Grundlage daf�r geschaffen, dass die �bermittlung von Vollstreckungshilfeersuchen k�nftig auch elektronisch erfolgen kann. Die Ma�nahme ist Teil der fortschreitenden Digitalisierung und soll die Zusammenarbeit mit der Schweiz in der Vollstreckungshilfe vereinfachen und beschleunigen.

Weitere Informationen zum Gesetzgebungsverfahren

Erleichterte Grundbucheinsicht bei Projekten der Erneuerbaren Energien und Infrastruktur

F�r die Planung von Windkraft-, Solaranlagen oder Telekommunikationsnetzen ben�tigen Betreiber und Projektierer bereits in einer fr�hen Phase Einsicht in das Grundbuch, um Eigentumsverh�ltnisse und m�gliche Nutzungsrechte zu kl�ren. Um den Ausbau so einfach und unb�rokratisch wie m�glich zu machen, wird die Grundbucheinsicht f�r Vorhaben zur Erzeugung Erneuerbarer Energien und zur Entwicklung von Netzinfrastruktur erleichtert. Unternehmen, die entsprechende Anlagen errichten wollen, haben k�nftig im Regelfall einen Anspruch auf Einsichtnahme in das Grundbuch.

Weitere Informationen zur erleichterten Grundbucheinsicht

(Mitteilung Bundesregierung online)