Im Jahr 2024 haben die Finanzverwaltungen in Deutschland Erbschaft- und Schenkungsteuer in H�he von 13,3 Milliarden Euro festgesetzt. Die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer stieg damit 2024 gegen�ber dem Vorjahr um 12,3 % auf einen neuen H�chstwert.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, entfielen dabei auf die festgesetzte Erbschaftsteuer 8,5 Milliarden Euro und damit 9,5 % mehr als im Vorjahr. Nachdem die Erbschaftsteuer im Jahr 2021 einen Spitzenwert von 9,0 Milliarden erreicht hatte, sank sie in den folgenden Jahren und stieg 2024 erstmals wieder an.
Die festgesetzte Schenkungsteuer erreichte 2024 mit 4,8 Milliarden Euro einen neuen H�chstwert und stieg gegen�ber dem Vorjahr um 17,8 % an. Sie steigt somit seit 2019 kontinuierlich an und hat sich seit 2021 mehr als verdoppelt.
�bertragenes Betriebsverm�gen sinkt im Vorjahresvergleich deutlich
Im Jahr 2024 wurden Verm�gens�bertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in H�he von 113,2 Milliarden Euro veranlagt. Das steuerlich ber�cksichtigte geerbte und geschenkte Verm�gen sank damit 2024 gegen�ber dem H�chstwert im Vorjahr um 6,8 %.
Die im Vorjahresvergleich niedrigeren Veranlagungen der Erbschaften und Schenkungen beruhen unter anderem auf geringeren Verm�gens�bertragungen von Betriebsverm�gen mit 21,5 Milliarden (-27,9 %). Darunter halbierte sich das �bertragene Betriebsverm�gen im Wert von �ber 26 Millionen Euro (sogenannte Gro�erwerbe) auf 8,6 Milliarden Euro (-49,7 %) im Jahr 2024. Des Weiteren wurden mit 7,4 Milliarden Euro 28,7 % weniger Anteile an Kapitalgesellschaften veranlagt als im Vorjahr. Hingegen erh�hten sich im Vergleich zum Vorjahr das �bertragene Grundverm�gen (unbebaute und bebaute Grundst�cke) auf 46,4 Milliarden Euro (+1,7 %), das restliche �brige Verm�gen (zum Beispiel Bankguthaben, Wertpapiere, Anteile und Genussscheine) auf 37,8 Milliarden Euro (+1,8 %) sowie das land- und forstwirtschaftliche Verm�gen auf 1,6 Milliarden Euro (+6,7 %).
Aus der Gesamtsumme des �bertragenen Verm�gens von 114,7 Milliarden Euro ergibt sich nach Ber�cksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten und sonstigem Erwerb (Erwerb durch Verm�chtnisse, Vertr�ge zugunsten Dritter, geltend gemachte Pflichtteilanspr�che etc.) das steuerlich ber�cksichtigte Verm�gen von 113,2 Milliarden Euro.
4,8 % mehr �bertragenes Verm�gen durch Erbschaften und 18,6 % weniger durch Schenkungen
Im Jahr 2024 nahm das steuerlich ber�cksichtigte Verm�gen durch Erbschaften und Verm�chtnisse im Vergleich zum Vorjahr um 4,8 % auf 64,1 Milliarden Euro zu. Hier wurden unter anderem 33,1 Milliarden Euro �briges Verm�gen (+3,1 %), 27,4 Milliarden Euro Grundverm�gen (+4,0 %) und 0,6 Milliarden Euro land- und forstwirtschaftliches Verm�gen (+7,0 %) �bertragen. Das veranlagte geerbte Betriebsverm�gen sank im Vergleich zum Vorjahr um 3,0 % auf 4,8 Milliarden Euro. Darunter sank das �bertragene geerbte Betriebsverm�gen �ber 26 Millionen Euro (Gro�erwerbe) auf 1,2 Milliarden Euro (-13,9 %).
Die Verm�gens�bertragungen durch Schenkungen sind hingegen um 18,6 % auf 49,1 Milliarden Euro im Jahr 2024 gesunken. Insbesondere Anteile an Kapitalgesellschaften mit 5,5 Milliarden Euro (-34,1 %) und geschenktes Betriebsverm�gen mit 16,7 Milliarden Euro (-32,9 %) wurden im Vergleich zum Vorjahr weniger veranlagt. Darunter hat sich das �bertragene geschenkte Betriebsverm�gen �ber 26 Millionen Euro (Gro�erwerbe) 2024 im Vergleich zum Vorjahr auf 7,4 Milliarden Euro (-53,0 %) halbiert. Dar�ber hinaus wurden im Jahr 2024 Grundverm�gen von 19 Milliarden Euro (-1,4 %) und restliches �briges Verm�gen in H�he von 6,6 Milliarden Euro (-6,6 %) festgesetzt. Lediglich das geschenkte land- und forstwirtschaftliche Verm�gen stieg im Vergleich zum Vorjahr im Jahr 2024 auf 1,0 Milliarden Euro (+6,5 %) an.
Steuerbeg�nstigungen nach � 13a ErbStG im Vorjahresvergleich gesunken
Steuerbeg�nstigungen nach � 13a Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) geh�ren neben den Freibetr�gen zu den wertm��ig gr��ten Abzugspositionen bei der Berechnung der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Neben �bertragenem Betriebsverm�gen werden die Steuerbeg�nstigungen nach � 13a ErbStG auch auf Anteile an Kapitalgesellschaften sowie auf land- und forstwirtschaftliches Verm�gen gew�hrt.
Die Steuerbeg�nstigungen nach � 13a ErbStG wurden im Jahr 2024 bei den Erbschaften mit 4,0 Milliarden Euro (-1,5 % zum Vorjahr) und bei den Schenkungen mit 13,1 Milliarden Euro (-47,1 % zum Vorjahr) ber�cksichtigt. Nachdem die Steuerbeg�nstigungen nach � 13a ErbStG bei Schenkungen im Jahr 2023 deutlich gestiegen waren, erreichten sie 2024 fast wieder das Niveau des Jahres 2022.
Methodische Hinweise:
Die Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik kann keine Informationen �ber alle Verm�gens�berg�nge liefern, da die meisten Erbschaften, Verm�chtnisse und Schenkungen innerhalb der Freibetr�ge liegen. F�r diese wird in der Regel keine Steuer festgesetzt, sodass sie in der Statistik nicht enthalten sind. Die Daten werden in den Finanz�mtern im Rahmen der Steuerfestsetzung im jeweiligen Berichtsjahr bearbeitet und f�r die Statistik erhoben. Die dargestellten Werte flie�en erst zu einem sp�teren Zeitpunkt als Steuereinnahmen zu. In den Ergebnissen sind die Steuererlasse nach der Verschonungsbedarfspr�fung gem�� � 28a ErbStG nicht enthalten.
(Statistisches Bundesamt DESTATIS, Pressemitteilung Nr. 320)