Einführung von elektronischen Beurkundungen - Gesetzentwurf zur weiteren Digitalisierung

Beurkundungen sollen k�nftig generell auch in elektronischer Form errichtet werden k�nnen: also zum Beispiel mittels eines Unterschriftenpads. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und f�r Verbraucherschutz heute ver�ffentlicht hat. Bislang ist das Beurkundungs�verfahren grunds�tzlich papiergebunden ausgestaltet.

Nach deutschem Recht ist f�r viele besonders bedeutsame Rechtsgesch�fte eine �ffentliche Beurkundung vorgeschrieben, zum Beispiel f�r den Grundst�ckskaufvertrag, f�r den Gesellschaftsvertrag bei Gr�ndung einer GmbH oder f�r den Ehevertrag. Beurkundungen k�nnen insbesondere von Notarinnen und Notaren vorgenommen werden, aber auch von Nachlassgerichten.

Bislang setzt eine Beurkundung im Regelfall eine Niederschrift auf Papier voraus. Dagegen erfolgt die Verwahrung von Urkunden bereits weitgehend elektronisch. Auch der Vollzug beurkundeter Gesch�fte und Erkl�rungen l�uft zunehmend elektronisch ab. Daher kommt es derzeit h�ufig zu einem doppelten Medientransfer: Die elektronisch verfasste Urkunde wird ausgedruckt und muss nach Unterzeichnung zum Zweck von Vollzug und Verwahrung eingescannt werden. Mit dem Gesetzentwurf sollen solche Medienbr�che verhindert werden.

Der Gesetzentwurf sieht insbesondere folgende Regelungen vor:

  • Notarielle Beurkundung von Willenserkl�rungen in elektronischer Form

    Beurkundungen sollen k�nftig auch in Pr�senzverfahren elektronisch m�glich sein. Vorgesehen ist, dass die Urkundsperson die Niederschrift dabei k�nftig unmittelbar als elektronisches Dokument aufnimmt. Die Beteiligten k�nnen die elektronische Niederschrift dann entweder mit ihrer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder sie unterschreiben auf einem elektronischen Hilfsmittel wie z. B. einem Unterschriftenpad oder einem Touchscreen. Abschlie�end wird die Urkundsperson ihre qualifizierte elektronische Signatur anbringen. Dadurch werden die Authentizit�t und Integrit�t der Urkunde gesch�tzt.

    F�r Notarinnen und Notare wird die Bundesnotarkammer ein Signatursystem f�r elektronische Pr�senzbeurkundungen bereitstellen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die erforderliche Softwareausstattung den deutschen Notarinnen und Notaren fl�chendeckend und niedrigschwellig zeitnah zur Verf�gung steht.

  • Beglaubigungen elektronischer Unterschriften

    Um elektronische Beglaubigungen zu vereinfachen, soll k�nftig die Beglaubigung von eigenh�ndigen elektronischen Unterschriften erm�glicht werden, die auf einem elektronischen Hilfsmittel wie z. B. einem Unterschriftenpad oder einem Touchscreen geleistet werden.

  • Vereinfachte Zugangsbewirkung von beurkundeten und beglaubigten Erkl�rungen

    K�nftig soll der Zugang der �ffentlich beglaubigten Abschrift einer notariell beurkundeten und �ffentlich beglaubigten Erkl�rung ausreichen, damit die Erkl�rung wirksam wird. Mit Hilfe von elektronisch beglaubigten Abschriften kann der Zugang auch auf elektronischem Wege bewirkt werden. Dies erm�glicht etwa die elektronische �bermittlung von Erbausschlagungserkl�rungen an das Nachlassgericht.

Der Entwurf wurde heute an die L�nder und Verb�nde verschickt und auf der Internetseite des BMJV ver�ffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 27. Juni 2025 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden ebenfalls auf der Internetseite ver�ffentlicht. Ein Gesetzentwurf mit �hnlicher Zielsetzung wurde bereits in der vergangenen Legislaturperiode ver�ffentlicht. Das Gesetzgebungsverfahren konnte seinerzeit nicht abgeschlossen werden. Der jetzt ver�ffentlichte Gesetzentwurf ist punktuell modifiziert worden.

(Pressemitteilung Nr. 19/2025 des Bundesministeriums der Justiz und f�r Verbraucherschutz; der Gesetzentwurf ist hier abrufbar.)