Die Kosten für eine Psychotherapie lassen sich von der Steuer absetzen

Zahlreiche Menschen f�hlen sich permanent niedergeschlagen und traurig, leiden unter starken �ngsten, meiden soziale Kontakte und schaffen es nicht mehr, die allt�glichen Anforderungen zu bew�ltigen. Diese Anzeichen k�nnen ein Hinweis auf eine psychische Erkrankung sein. In diesem Fall kann es ratsam sein, sich professionelle Hilfe zu holen. Aber in vielen Regionen gibt es zu wenige Psychotherapeuten mit Kassenzulassung. Daher suchen Betroffene oft Privatpraxen auf und zahlen die Therapiekosten aus der eigenen Tasche. Solche Behandlungskosten sind steuerlich absetzbar. Allerdings m�ssen bestimmte Voraussetzungen nach dem deutschen Steuerrecht erf�llt sein.

Wann �bernimmt die Kasse die Kosten?

Wenn es sich um eine diagnostizierte psychische Erkrankung, z.B. Depressionen, Angst-, Ess-, Pers�nlichkeits- oder Verhaltensst�rungen handelt, �bernehmen in der Regel die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten f�r eine Psychotherapie. Daf�r ist vor Beginn der Therapie ein Besuch der psychotherapeutischen Sprechstunde verpflichtend. Hier stellt ein Psychotherapeut im Gespr�ch fest, ob eine psychische Erkrankung vorliegt, ob eine Behandlung n�tig ist, und empfiehlt die passende Therapie.

Wird eine der vier Richtlinienpsychotherapien angeraten, kann ein Antrag bei der Krankenkasse auf Kosten�bernahme gestellt werden. Darunter fallen die Systemische Therapie, die Verhaltenstherapie, die Analytische Psychotherapie und die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie. Wichtig ist, dass die Genehmigung der Krankenkasse vor Behandlungsbeginn vorliegt und die Therapie bei einem von der Kasse zugelassenen Psychotherapeuten erfolgt.

Wann zahlt die Krankenkasse nicht?

Bei Beamten leistet die Beihilfe in der Regel einen Zuschuss von 50 Prozent f�r die Behandlungskosten. Die �brigen Kosten sind selbst zu tragen. F�r privat Versicherte gibt es hingegen keine einheitlichen Regelungen. Einige Therapien werden ohnehin von keiner Kasse bezahlt, auch wenn sie wissenschaftlich anerkannt sind. Dazu z�hlen u.a. die Gespr�chstherapie, Gestalttherapie oder Logotherapie. Werden die Kosten einer Psychotherapie nur bezuschusst oder nicht �bernommen, bleibt Betroffenen noch die M�glichkeit, diese steuerlich geltend zu machen.

Voraussetzungen f�r das Finanzamt

�bernimmt die Krankenkasse ausschlie�lich einen Teil der Behandlungskosten, k�nnen die Zuzahlungen abgesetzt werden. Bei vollst�ndigen Selbstzahlern fordert das Finanzamt amts�rztliches Attest oder eine Bescheinigung des medizinischen Dienstes der Krankenkassen, worin die medizinische Notwendigkeit einer Therapie bescheinigt wird. Die Bescheinigung muss jedoch zwingend vor Beginn der Therapie vorliegen. Zudem muss die Therapie von einem �rztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten mit Approbation durchgef�hrt werden. Wird die Therapie nach Ablauf der Krankenkassenzahlungen fortgesetzt, muss vor der Weiterf�hrung ebenfalls ein Amtsarzt oder der medizinische Dienst aufgesucht werden.

Nicht absetzbar sind Coachings, um sich im Leben besser zurechtzufinden oder die eigene Pers�nlichkeit weiterzuentwickeln. Auch Psychotherapien, die allgemeine Lebensprobleme wie Kindererziehung, Paartherapie oder Sexualberatung zum Zweck haben, fallen nicht unter den Aspekt der Krankheit.

So einfach geht das Absetzen

Da eine Psychotherapie zur Heilung von Beschwerden, zumindest aber zur Linderung und zur Vermeidung einer Verschlimmerung der Beschwerden f�hrt, z�hlt diese zu den Krankheitskosten. Wie bei anderen Erkrankungen sind die Kosten als au�ergew�hnliche Belastung absetzbar.

Allerdings sieht der Gesetzgeber einen individuellen Selbstbehalt vor. Dieser liegt zwischen ein und sieben Prozent des Einkommens und richtet sich neben der H�he der Eink�nfte, nach dem Familienstand und der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder. Erst wenn die Kosten diese zumutbare Eigenbelastungsgrenze �berschreiten, mindern sie die Steuerlast. Dann sogar in unbegrenzter H�he.

Der Selbstbehalt wird in der Regel �berschritten, da die Kosten f�r eine Psychotherapie je nach Diagnose und in Abh�ngigkeit von der Behandlungsdauer normalerweise recht hoch sind. Zudem k�nnen noch die Fahrtkosten zur Therapie mit 30 Cent pro Kilometer angesetzt werden und viele Personen haben normalerweise noch weitere absetzbare Krankheitskosten vorliegen.

Die notwendigen Belege, konkret die Rechnungen vom Psychotherapeuten und die Zahlungsnachweise, sind auf jeden Fall vorzuhalten und dem Finanzamt auf Nachfrage vorzulegen. Wenn die richtige Vorgehensweise beachtet wird, sollte der Steuerabzug klappen, allerdings kann es trotz allem zu individuell unterschiedlichen Pr�fungen durch den jeweiligen Finanzbeamten kommen.

(Pressemeldung Lohsteuerhilfe Bayern e.V.)