Im Garten ist immer was zu tun. Warum nicht mal Profis ranlassen? F�r haushaltsnahe Dienste und Handwerkerleistungen im Haushalt oder auf dem Grundst�ck des Steuerpflichtigen kann es bis zu 5.200 Euro Steuerbonus im Jahr geben. Egal, ob das Grundst�ck gepachtet, gemietet, kostenlos �berlassen oder Eigentum ist, der Bonus senkt direkt die f�llige Steuer - und zwar unabh�ngig vom pers�nlichen Steuersatz.
Routinearbeiten bringen als haushaltsnahe Dienstleistungen Steuerabzug
Ein Garten braucht regelm��ige Pflege. Rasen m�hen, Hecken schneiden und Unkraut j�ten geh�ren zum Pflichtprogramm. Erledigen Dienstleister die Reinigungs- und Pflegearbeiten daheim und im genutzten Garten, lassen sich im Jahr 2025 insgesamt 20.000 Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen. Davon ber�cksichtigt das Finanzamt 20 Prozent. So sind bis zu 4.000 Euro Steuerersparnis m�glich. Selbst die Kosten f�r das Reinigen des Gehwegs vor dem Grundst�ck sind beg�nstigt. Ob der Garten zum Haupt- oder Nebenwohnsitz geh�rt oder ein Schrebergarten ist, spielt keine Rolle.
Steuerbonus f�r einmalige Arbeiten
Nicht jeder hat einen gr�nen Daumen, tr�umt jedoch von einem sch�nen Garten. Gestalten Profis die gr�ne Oase, gibt es auch daf�r einen Steuerbonus. Wenn Fachleute einen Gartenteich anlegen, einen Carport bauen, die Wege neu pflastern, einen Zaun errichten, die Terrasse �berdachen oder eine Sonnenmarkise anbringen, sind bis zu 6.000 Euro Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten pro Haushalt im Jahr anerkannt. Hiervon rechnet das Finanzamt 20 Prozent auf die Steuerschuld an, also maximal 1.200 Euro. Die Ausgaben z�hlen genauso wie f�r Reparaturen oder Renovierungen in der Wohnung.
Wichtig: Eine detaillierte Rechnung
Wie erh�lt man die Steuererm��igung? Sie m�ssen die Rechnung der Dienstleister per �berweisung begleichen. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an. In der Rechnung m�ssen die Kosten detailliert aufgeschl�sselt sein. Dann werden jeweils die Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten inklusive Umsatzsteuer addiert und in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen f�r das jeweilige Jahr eingetragen. Hat die Firma auch Gr�nschnitt entsorgt? Auch dieser Posten geh�rt dazu genauso wie Treibstoff, D�nge- oder Reinigungsmittel. Au�en vor bleiben aber die Kosten f�r Materialien wie Erde, Pflanzen oder Steine.
Anerkannt sind sogar Aufwendungen f�r Hausmeisterservice und Handwerker im selbst genutzten Ferienhaus in Spanien oder in einem anderen EU-Land, in Island, Liechtenstein und Norwegen. Offen ist noch, ob das auch f�r eine Immobilie in der Schweiz gilt. Das Finanzgericht K�ln h�lt das f�r m�glich (Az. 7 K 1204/22). Jetzt muss der Europ�ische Gerichtshof in Luxemburg entscheiden (Az. C-223/25).
(Pressemeldung Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.)