Im Rahmen des MicroBilG (BGBl 2012 I S. 2751) sind Erleichterungen bei der Rechnungslegung von sog. Kleinstkapitalgesellschaften (dazu gehören insbesondere GmbHs und regelmäßig auch GmbH & Co. KGs) in Kraft getreten.
Betroffen sind Gesellschaften, die mindestens zwei der nachfolgenden Größenkriterien an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen nicht überschreiten:
- Bilanzsumme 350.000 EUR 
- Umsatzerlöse 700.000 EUR 
- Arbeitnehmer (Jahresdurchschnitt) 10 
Für diese Gesellschaften gelten bereits für Jahresabschlüsse zum 31.12.2012 folgende Erleichterungen:
- Auf die Aufstellung des Anhangs kann unter bestimmten Voraussetzungen verzichtet werden. 
- Die Gliederungstiefe der Bilanzen und GuV wird verringert. 
- Statt der elektronischen Offenlegung kann die Hinterlegung der Bilanz gewählt werden; Interessenten erhalten dann nur auf Antrag und gegen Gebühr Einsicht.