Mit Urteil vom 12.08.2025 - IX R 23/24 hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Grunds�tze f�r die steuerliche Behandlung der Vermietung von Ferienwohnungen weiter konkretisiert.
Im Streitfall besa� die Steuerpflichtige eine Ferienwohnung in einem bekannten Tourismusort. Ab dem Jahr 2016 vermietete sie die Wohnung als Ferienwohnung. Die Steuerpflichtige erzielte durchg�ngig Verluste aus der Vermietung. Mit dem Finanzamt (FA) kam es zum Streit dar�ber, ob die Voraussetzungen erf�llt waren, die f�r die steuerliche Anerkennung der Vermietung einer Ferienwohnung gelten.
Der BFH hat mit seiner Entscheidung die bisherigen Grunds�tze best�tigt, nach denen bei einer ausschlie�lich an Ferieng�ste vermieteten und in der �brigen Zeit hierf�r bereitgehaltenen Ferienwohnung Verluste ohne weitere Voraussetzungen steuerlich anzuerkennen und damit mit anderen Eink�nften verrechnet werden k�nnen. Daf�r ist erforderlich, dass die orts�bliche Vermietungszeit �ber einen l�ngeren Zeitraum nicht erheblich (das hei�t um mindestens 25 %) unterschritten wird. F�r die Ermittlung der durchschnittlichen Auslastung der Ferienwohnung ist auf einen zusammenh�ngenden Zeitraum von drei bis f�nf Jahren abzustellen.
Das FA und das Finanzgericht (FG) hatten die Grenze von 25 % f�r jedes Jahr einzeln gepr�ft. Daher hatten sie f�r ein Jahr die Vermietungsverluste steuerlich ber�cksichtigt, f�r andere Jahre hingegen nicht. Der BFH hat demzufolge die Entscheidung aufgehoben und das Verfahren an das FG zur�ckverwiesen. Das FG hat nunmehr die Auslastung der Ferienwohnung �ber einen zusammenh�ngenden Zeitraum von drei bis f�nf Jahren zu pr�fen.
(Pressemitteilung des BFH Nr. 065/25 - zum vollst�ndigen Urteil gelangen Sie hier. )