10 Pauschalen, die das Steuerleben leichter machen

Die Frist f�r die Abgabe der Steuererkl�rung 2024 im Jahr 2025 r�ckt n�her. Ende Juli m�ssen Selbstersteller ihre gesammelten Werke abgegeben haben, wenn sie dazu verpflichtet sind. Das bedeutet f�r in dieser Hinsicht weniger gut organisierte Menschen ein langwieriges Zusammensuchen und Sortieren der Unterlagen. Einfacher und zeitsparender geht die Steuererkl�rung in vielerlei Hinsicht mit Pauschalen. Hier werden keine Belege und Einzelnachweise gefordert, um an Steuervorteile zu gelangen. Die Lohnsteuerhilfe Bayern nennt die g�ngigsten Pauschalen, die das Steuerleben einfacher machen.

1. Arbeitnehmerpauschale

Die Pauschale f�r berufliche Ausgaben, umgangssprachlich Werbungskostenpauschale genannt, steht allen Steuerpflichtigen zu, die bei einem Arbeitgeber angestellt sind. Selbst wenn keinerlei Ausgaben get�tigt wurden, wird diese Pauschale ber�cksichtigt. F�r die Steuererkl�rung 2024 werden 1.230 Euro angesetzt. Liegen die Ausgaben darunter, lohnt es sich nicht, Quittungen aufzuheben und Kleinbetr�ge in die Steuerformulare einzutragen. Liegen die Ausgaben dar�ber, k�nnen die Werbungskosten unbegrenzt anhand von Nachweisen abgesetzt werden. Dazu z�hlen Bewerbungskosten, Arbeitsmittel, Arbeitskleidung, Fachliteratur und Fortbildungen. Auch die Entfernungs- und Homeoffice-Pauschale zahlen darauf ein.

2. Entfernungspauschale

Dies ist die zweitwichtigste Pauschale f�r Arbeitnehmende. Umgangssprachlich wird von der Pendlerpauschale gesprochen. Der einfache Weg zur Arbeit wird f�r jeden Arbeitstag vom ersten bis zum 20. Kilometer mit einer Kilometerpauschale von 30 Cent je Kilometer in die Steuererkl�rung eingetragen. Ab dem 21. Kilometer gibt es pauschal 38 Cent je Kilometer. Das Finanzamt interessiert sich hierbei nicht f�r das genutzte Verkehrsmittel oder die tats�chlichen Kosten. Auch Tankrechnungen o.�. werden nicht ben�tigt. Einzige Ausnahme: Liegen die Ticketkosten f�r �ffentliche Verkehrsmittel dar�ber, k�nnen diese in der vollen H�he abgesetzt werden.

3. Homeoffice-Pauschale

F�r alle Arbeitnehmenden, die noch in den eigenen vier W�nden arbeiten d�rfen und k�nnen, gibt es die Homeoffice-Pauschale. Dabei werden in der Steuererkl�rung 2024 f�r jeden h�uslichen Arbeitstag sechs Euro eingetragen. Dies kann f�r bis zu 210 Arbeitstage im Jahr, unabh�ngig davon, ob ein Arbeitszimmer gegeben ist, genutzt werden. Bei hundertprozentigem Homeoffice kommen 1.260 Euro pauschal zusammen. Weil damit die Werbungskostenpauschale leicht �berschritten wird, wirken sich weitere Werbungskosten positiv auf das Steuerergebnis aus. Liegt indes ein anerkanntes Arbeitszimmer zu Hause vor, k�nnen die tats�chlichen Kosten abgesetzt werden, wenn dieses den Mittelpunkt der beruflichen T�tigkeit darstellt. Die anteiligen Berechnungen von Miete, Strom u.a. lohnen sich jedoch nur, wenn die Kosten �ber der Pauschale liegen.

4. Kontof�hrungspauschale

Kontof�hrungsgeb�hren sind die Kosten, die f�r ein Girokonto bei der Bank f�llig werden. Unabh�ngig davon, in welcher H�he die Bank Geb�hren f�r das Konto verlangt, akzeptiert das Finanzamt pauschal 16 Euro an Kontof�hrungsgeb�hren f�r das Gehaltskonto. F�r die Nutzung der Pauschale werden keinerlei Nachweise ben�tigt. Gut, wenn das Onlinekonto deutlich g�nstiger ist. Sollten die Kontof�hrungsgeb�hren aufgrund von zahlreichen beruflichen �berweisungen, der Einrichtung von Dauerauftr�gen oder dem Zusenden von Kontoausz�gen dar�ber liegen, werden Nachweise f�r die Steuererkl�rung ben�tigt, wenn diese Kosten in voller H�he abgesetzt werden sollen. Aus Gr�nden der Einfachheit wird die Pauschale gerne genutzt.

5. Verpflegungspauschale

Berufst�tige k�nnen f�r beruflich erforderliche Reisen einen Verpflegungszuschlag in Abh�ngigkeit von der Reisedauer geltend machen. Dauert die Dienstreise mehr als acht Stunden an, gibt es 14 Euro pauschal. �berschreitet die Ausw�rtst�tigkeit volle 24 Stunden, sind es 28 Euro pro Tag. Der An- und der Abreisetag bei mehrt�gigen Reisen werden mit 14 Euro angesetzt. In die Steuererkl�rung d�rfen die Verpflegungspauschalen aber nur, wenn der Arbeitgeber die Spesen nicht �bernommen hat. Dieser Verpflegungsmehraufwand darf auch f�r Bewerbungsgespr�che, Umzugstage im Rahmen berufsbedingter Umz�ge und beruflich bedingter doppelter Haushaltsf�hrung bis zu drei Monate genutzt werden. F�r Auslandsreisen gibt es eigene Pauschalen.

6. Umzugskostenpauschale

Ist ein Umzug beruflich veranlasst, z.B. wird der Arbeitgeber gewechselt oder eine neue Wohnung, die deutlich n�her an der Arbeit liegt, bezogen, erkennt das Finanzamt diese Kosten an. Der Einfachheit halber gibt es Umzugskostenpauschalen. F�r die berufst�tige Person betr�gt diese 964 Euro. H�ngen weitere Familienmitglieder dran, gibt es f�r jedes weitere Haushaltsmitglied 643 Euro zus�tzlich. Zu den Pauschalen k�nnen on top weitere umzugsbedingte Kosten wie Maklergeb�hren, die Kosten f�r die Umzugsfirma oder die doppelte Miete mit Belegen abgesetzt werden. Die Umzugspauschalen decken viele kleinere Kosten ab, ohne dass hierf�r Nachweise erbracht werden m�ssen.

7. Sonderausgabenpauschbetrag

Der Fiskus geht davon aus, dass jeder Mensch unterm Jahr ein bisschen spendet. Deshalb wird ein Pauschbetrag in H�he von 36 Euro j�hrlich automatisch ber�cksichtigt. Bei Ehepaaren sind es 72 Euro. H�here Spendenbetr�ge oder andere Sonderausgaben wie Versicherungsbeitr�ge f�r private Zusatzversicherungen, Altersvorsorgebeitr�ge oder die Kirchensteuer, k�nnen aber in die Steuererkl�rung eingetragen werden. Allein die Kirchensteuer �bersteigt diese geringf�gige Pauschale schon. Insofern lohnt es sich, gerade bei den Sonderausgaben alle entstandenen Kosten in den jeweiligen Kategorien abzusetzen.

8. Sparerpauschbetrag

Eink�nfte aus Kapitalverm�gen werden in Deutschland besteuert. Zinsen, Dividenden, Gewinne aus Wertpapierverk�ufen und Co. unterliegen der sogenannten Abgeltungssteuer. Jedoch spielt das erst bei einem gr��eren Verm�gen eine Rolle. Kleine Sparer genie�en einen Freibetrag. Bei Ledigen sind das 1.000 Euro, bei Ehepaaren 2.000 Euro. Kapitalertr�ge m�ssen bis zur H�he des Sparerpauschbetrags nicht in der Steuererkl�rung angegeben werden. Voraussetzung ist aber, dass den entsprechenden Banken und Finanzinstituten Freistellungsauftr�ge in der richtigen H�he erteilt werden.

9. Pflegepauschbetrag

Wird eine angeh�rige oder nahestehende Person in deren oder im eigenen Haushalt gepflegt, steht dem Pflegenden eine Pauschale f�r die Pflegeleistung zu. Die H�he richtet sich nach dem Pflegegrad der betreuten Person. Die steuerliche Entlastung beginnt bei einem Pflegegrad von 2 mit 600 Euro und geht bis zu 1.800 Euro bei einem Pflegegrad von 4, 5 oder dem Merkmal H. Um den Pflegepauschbetrag geltend zu machen, sind der Name, die Anschrift und die Steuer-ID der pflegebed�rftigen Person in der Steuererkl�rung einzutragen. Der Staat unterst�tzt die Hilfeleistung aber nur dann, wenn sie unentgeltlich erfolgt.

10. Behindertenpauschbetrag

Menschen mit einem Handicap haben im Alltag h�here Ausgaben zu stemmen. Diese zus�tzlichen Kosten werden durch den Behindertenpauschbetrag unb�rokratisch ausgeglichen. Es sind also keine detaillierten Aufzeichnungen zu f�hren oder Quittungen zu sammeln. Die H�he des Pauschbetrags h�ngt vom �rztlich festgestellten und amtlich bescheinigten Grad der Behinderung (GdB) ab. Er beginnt bei einem GdB von 20 mit einer Jahrespauschale in H�he von 384 Euro und steigert sich auf 2.840 Euro. Hilflosen und blinden Menschen stehen 7.400 Euro zu. Auch bei einem Pflegegrad von 4 oder 5 kann der Behindertenpauschbetrag genutzt werden.

Zus�tzlich gibt es eine behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale. Menschen mit dem Merkzeichen aG, Bl, TBl oder H steht ein Pauschbetrag von 4.500 Euro zu. Betr�gt der GdB mindestens 80 oder 70 mit dem Merkzeichen G sind es 900 Euro Fahrtkosten-Pauschale. Dies vereinfacht die Erstellung der Steuererkl�rung erheblich.

(Pressemeldung Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.)